Kündigung erhalten - was tun in Bezug auf Abfindung?

Hallo,
ein Freund hat gestern seine betriebsbedingte Kündigung erhalten. Die Firma bearbeitet Fahrzeugteile des Stuttgarter Autoherstellers und hat keinen Auftrag mehr für das kommende Jahr erhalten, was letztendlich die Auflösung des Betriebs bedeutet.
Er war dort kanppe 8 Jahre angestellt.
Wie sieht es in Sachen Abfindung aus? Ich meine, dass er hier auf jeden Fall einen Anspruch darauf hat?
Für den Fall, dass ich richtig liege: bekommt der die Automatisch oder muss er die mit Hilfe seines Anwalts einklagen?

Moin,

ich bin kein Jurist, aber es sind zuwenig Infos. Die Betriebsgröße ist wichtig, ebenso der Arbeitsvertrag.

Ein generelles Recht auf eine Abfindung gibt es nicht.

Gruß Volker

ok, sorry, wusste nicht, dass man hierfür mehr Infos braucht.
Im Betrieb sind 12 Mitarbeiter angestellt (er ist einer von den 12), der rest kommt von Zeitarbeitsfirmen.
Zum Vertrag kann ich leider nix sagen…

Schau doch ins Kündigungsschutzgesetz rein:

Für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit bekommt man in so einem Fall 0,5 Monatsgehälter.
8 Jahre ( 1 Jahr zählt schon ab > 6 Monate als volles Jahr) bekäme man also 4 Monatsgehälter als Abfindung.

https://dejure.org/gesetze/KSchG/1a.html

MfG
duck313

Hi,

ein genereller Anspruch auf eine Abfindung existiert nicht.
Man kann immer klagen - ob es hier etwas bringt, kann man nicht beurteilen - bei 12 Beschäftigten (alle Vollzeit?) ist meine Einschätzung, dass es eher nicht soo wahrscheinlich ist.

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Liest du auch manchmal die Gesetzestexte, auf die du dich berufst, bevor du solch einen Unsinn verbreitest?

Zitat:
Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.

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D. h. er müsste jetzt erst mal Einspruch gegen die Kündigung einlegen,
da in dieser der HInweis, dass es sich dabei um betriebliche Gründe handelt, nicht enthalten ist?

Nein, er müsste gegen die Kündigung klagen.

Eine Kündigung muss keine Begründung enthalten, nur bei außerordentlichen (idR. fristlosen) Kündigungen muss der Grund mitgeteilt werden - und selbst das nur auf Verlangen.

VG
Guido

Versteh ich das jetzt richtig…
Der AG hat die Möglichkeit, in der ordentlichen Kündigung KEINEN Grund anzugeben
und nimmt dem AN damit den Anspruch auf die Abfindung?!

Nein, der Anspruch auf Abfindung existiert ganz einfach nicht.

Er würde entstehen, wenn der Arbeitgeber in seine Kündigung schreibt, dass er existiert.

Und ja, das Gesetz ist an dieser Stelle völliger Blödsinn, da lediglich eine Hausnummer angegeben wird, die eh schon Jahrzehnte vor der Aufnahme dieses § ins KüSchG Usus war und regelmäßig durch ständige Rechtsprechung gefestigt wurde.

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das ist nicht mal Halbwissen, das ist Null-Wissen

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