Hallo zusammen meine Frage ergibt sich aus folgender Situation:
Unser Mitarbeiter hat einen unbefristeten Vertrag mit Probezeitende am 30.04.2017. Danach beträgt die Kündigungsfrist beidseitig 3Monate z.Monatsende.
wir sind mit seiner Arbeit nur halb zufrieden. Für seine eigentliche Aufgabe eignet er sich leider nicht und er selbst ist damit auch nicht glücklich. Aktuell betreut er aber ein einmaliges Projekt bis zum 30.06. welches wir gemeinsam abschließen wollen.
Die Trennung ist einvernehmlich, der Mitarbeiter besteht allerdings auf eine Kündigung damit er Anrecht auf ALG hat.
Jetzt suche ich nach der besten Lösung.
Er muss bis zum 30.06. bleiben aber seine Probezeit endet am 30.04.
Wenn wir ihn wie oben kündigen, kann er es ggf. Einklagen.richtig?
Ich überlege ob wir doch innerhalb der Probezeit kündigen sollen, zum 30.04. und dann einen weiteren Vertrag mit sachlicher Befristung abschließen. Fraglich ist, wie zulässig dies ist.
Mein Chef meint wir können die Probezeit einfach verlängern. Dazu konnte ich aber keinen zulässigen Nachweis finden.
Am liebsten würde ich eine Änderungskündigung erstellen in der wir ihn innerhalb der Probezeit kündigen und ausdrücklich festlegen dass sich beide Parteien bis zum 30.06. verpflichten das Projekt zu beenden. Der Projektabschluss ist für den MA auch karrieretechnosch sehr wichtig.
Fraglich ist nur, ob es dann als Aufhebung gedeutet wird und der MA kein ALG Anspruch erhält.
Ich bin über Anmerkungen und Lösungsvorschläge sehr dankbar!
LG
Malou