Kündigung in der Probezeit, Überstunden und Urlaub ausgezahlt bekommen

Hallo,
einigt man sich in der Probezeit auf getrennte Wege und die Freistellung erfolgt.

  1. Ist es rechtens die noch offenen Urlaubstage anzurechnen?

  2. Überstunden die geleistet wurden, hätten angewiesen werden müssen. Über die Reisekostenabrechnungen wurden entsprechende Tagespauschaulen jeweils monatsnachträglich genehmigt. Können die Überstunden nun verweigert werden aufgrund fehlender Anweisung?

Danke sehr.

Hi!

Wenn die Freistellung unwiderruflich ausgesprochen wird und die Anrechnung der Urlaubstage klar (!) ersichtlich ist, dann ist das vom Grundsatz her möglich.

War von vornherein klar, dass Überstunden „nicht erlaubt oder genehmigungspflichtig“ sind?
Dann wird es tatsächlich etwas schwierig für den AN, da er tendenziell nachweisen müsste, dass die vertrglichen Aufgaben nicht in der vereinbarten Zeit zu schaffen gewesen sind.

Beides gilt für die einseitige Kündigung.

In einem Aufhebungsvertrag kann man so ziemlich alles Mögliche wirksam vereinbaren.

VG
Guido