Kündigung in Probezeit- wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Hallo Zusammen,

ich wurde bei meinem jetzigen AG für ein spez. Projekt eingestellt, was nun nicht greifen wird. Hab durch sichere Quelle erfahren, dass ich somit nicht übernommen werden. Ich war vom 01.12.17-31.01.18 arbeitslos. ab dann am 01.2.18 den neuen Job angefangen, den ich jetzt zum 31.07.18 wieder verlieren werde :frowning:
Wie wird sich jetzt mein Arbeitslosengeld zusammen setzen? Bin grad so am Boden zerstört zumal ich auch noch die Kündigung für meine Wohnung bekommen habe.
Danke schon mal vorab.

Hallo,

dafür gibt es einen praktischen Rechner, direkt an der Quelle:
https://www.pub.arbeitsagentur.de/selbst.php?jahr=2018

Gruß,
Steve

Hi,

was hast Du denn vor Deiner Arbeitslosigkeit gemacht?

Oder anders:
Hast Du zum Zeitpunkt der neuen Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate Beschäftigung in den zurückliegenden 24 Monaten gehabt?

VG
Guido

Tja den kenn ich. Aber muss ich da für die zwei Monate wo ich arbeitslos war das Arbeitslosengeld als Bruttogehalt nehmen?

Hallo Guido,

also ich war davor 10 Jahre in einer Firma beschäftigt. War dann Dez. und Jan. arbeitslos und dann hab ich den neuen Job angefangen.

LG Susi

OK - ich wollte Dich nur vor einem eventuellen Schock bewahren, wenn Du längere Zeit davor arbeitslos gewesen wärst.

Es wird bei der Berechnung ein Durchschnitt der letzten 12 Beschäftigungsmonate (inkl. der Einmalzahlungen) zur Berechnung ermittelt.

VG
Guido

Nein, die zwei Monate setzt du mit Null an, denn in denen hast du ja keinen Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt.