Kündigung in zweiter Jahreshälfte: Urlaubsregelung

Hi,
wenn man seinen Job zum 31.7 kündigt und im Vertrag keine arbeitsrechtliche Klausel „Pro rata temporis“ stehen hat, muss einem der Arbeitgeber den kompletten Urlaub genehmigen. Der neue Arbeitgeber (ab ersten August) erhält wie gefordert einen entsprechenden Nachweis, so dass kein doppelter Urlaub in Anspruch genommen werden kann. Soweit so gut.

Gibt es die Möglichkeit als Arbeitnehmer beim bisherigen Arbeitgeber weniger Urlaub zu nehmen, damit der neue Arbeitgeber einem für das Zeitfenster August bis Dezember ebenfalls Urlaub genehmigen muss? Beispielsweise hat der Arbeitnehmer beim bisherigen Arbeitgeber 28 Urlaubstage und beim neuen Arbeitgeber 30 Urlaubstage. Wäre es möglich beim bisherigen Arbeitgeber lediglich 15 oder 20 Urlaubstage zu nehmen, so dass einem beim neuen Arbeitgeber anteilig 13 Urlaubstage zustehen würden?

Leider finde zu so einem Fall nichts im Internet.

VG
patrick

Hallo,

die einschlägigen Vorschriften des BUrlG sind unabdingbar und in jedem Fall zwingend. Deswegen findet sich im Netz auch nichts zu Ausnahmen etc.
Im Übrigen muß der neue AG, wenn er denn mehr Urlaub gewährt, die (anteilige) Differenz zum bereits gewährten Urlaub gewähren.

Im geschilderten Fall müßte der neue AG bei Arbeitsaufnahme am 01.08. 30 - 28 = 2 Tage x 5/12 rechnen. Dabei kämen 0,83 Tage heraus, die gesetzlich auf einen Tag aufgerundet werden müssen.

&Tschüß
Wolfgang