Kündigung oder fristlose Kündigung

Guten Tag,
eine Freundin von mir ist Personaldienstleister und hat einen internen Mitarbeiter, der sich aktuell noch in der Probezeit befindet.
In den vergangenen Wochen sind immer wieder Probleme aufgetaucht, private Telefonate während der Arbeitszeit, falsche Lohnabrechnungen für externe Mitarbeiter (hier fehlende Überstundenberechnung sowie Nachtzuschläge, etc.), Widersetzen von Arbeitsanweisungen und vieles mehr.
Nun möchte sie sich von ihrem Mitarbeiter trennen.
Kann sie dieses fristlos machen oder muss sie sich an die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen halten?
Er geht ab 09. August 2016 für 14 Tage in Urlaub. Kann sie ihm auch während Urlaub die Kündigung zukommen lassen?
Ich freue mich auf zahlreiches Feedback

Hallo,

was sagt denn sein Arbeitsvertrag zum Thema „Kündigungsfristen“ und speziell „Kündigungsfrist während der Probezeit“?

Gruß
Christa

In seinem Arbeitsvertrag wurde eine wechselseitige Kündigungsfrist von 2 Wochen vereinbart.
Kann aber auf Grund der vielen Fehlverhalten und geschäftsschädigen Aktionen nicht fristlos gekündigt werden?

Ich nehme an (da kennen sich aber andere sicherlich besser aus), ohne vorherige Mahnung eher nicht, aber dann soll sie ihm doch fristgerecht mit der 2-Wochen-Frist kündigen.

Hallo,

da kündigt man ganz normal mit der üblichen zweiwöchigen Frist in der Probezeit und stellt den Arbeitnehmer umgehend frei. Dann zahlt man zwar etwas mehr Gehalt als bei einer fristlosen Kündigung, erspart sich damit aber eine eventuelle Klage gegen die fristlose Kündigung, die Geld, Zeit und Nerven kostet.

Gruß,
Steve

Hallo,

eine fristlose Kündigung hat hohe Anforderungen bezüglich der Beweislast, die den AG trifft.
Es wäre daher - wie schon mehrfach geschrieben - völlig irre, dieses Risiko einzugehen, wenn man die Alternative der Probezeitkündigung hat.
Wenn der AN bei Probezeitkündigung freigestellt wird, kann der verbliebene Urlaubsanspruch auf die Zeit der Freistellung voll angerechnet werden. An die ursprüngliche Urlaubszusage ist der AG im Falle einer Probezeitkündigung nicht mehr gebunden.

&Tschüß
Wolfgang

Grundsätzlich ist unter bestimmten Bedingungen eine fristlose Kündigung möglich.
Ich bezweifele aber, ob die von dir genannten Vorfälle dies rechtfertigen würden.

Auf der Seite vom Hensche, die ich für seriös halte, findest du Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung:

Weitaus stressfreier wäre die normale Kündigung in der Probezeit, sie würde es auch erlauben, dass der Arbeitnehmer „sein Gesicht nicht verliert“. Eine Probezeitkündigung im Lebenslauf kann man besser erklären als eine fristlose, gegen letztere wird man sich in aller Regel wehren wollen.

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Hi!

Zumindest fristlos wäre es dann auf gar keinen Fall möglich, da eine außerordentliche Kündigung spätestens 2 Wochen nach Kenntnis des notwendigen wichtigen Grunds erfolgen muss.

Ansonsten: Warum warten?
Klar kann die Kündigung auch im Urlaub zugestellt werden, allerdings sehe ich darin keinen Sinn - vor allem, weil man dadurch nur unnötige Kosten entstehen lässt.

Zur Thematik der fristlosen Kündigung wurde ja schon alles gesagt - ich sehe bei den geschilderten Dingen keine Chance ohne vorangegangene Ab- oder wenigstens Ermahnung.

VG
Guido