Kündigung öffentlich machen, weitererzählen

Nein, das war nicht der Fall. Und mein „Danke“ war auch ehrlich und nicht sarkastisch gemeint.

Eigentlich nicht.
Auch der Betriebsinhaber muss das nicht. Zunächst einmal ist alles, was er als „geheim“ einstuft, auch so zu behandeln. Kommt es zum Geheimnisverrat und in der Folge zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, wird ein Richter natürlich genau hinsehen, ob das „Geheimnis“ als solches überhaupt schutzwürdig war.

In diesem Fall kann das leicht begründet werden. Man will wohl erst eine Neubesetzung klären, bevor Schüler und Eltern informiert werden.

Würde der Chef hingegen verkünden „Dass wir unsere Firmenfahrzeuge rot sind, muss ab sofort geheimgehalten werden.“ dann würde man darüber wohl nicht streiten müssen.

Du zweifelst an, dass eine Personalangelegenheit als „geheim“ eingestuft werden kann?

Eine Klausel zurn Geheimhaltung befindet sich wohl in jedem Standard-Arbeitsvertrag.
Es reichte aber schon, wenn es ein Gesetz geben würde, was etwas zum Verrat von Betriebsgeheimnissen sagt.
Kennst du es?

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