Meine Bekannte arbeitet in einer Privatschule. Anlässlich eines Elternabends mit sehr kritischen Themen kündigte sie mündlich, zum im Arbeitsvertrag festgelegten Zeitpunkt drei Monate später. Dies geschah gegenüber ihrem Chef unter 4 Augen. Hintergrund sollte die Möglichkeit sein, frei vor den Eltern(=Kunden) über ihre Kündigung sprechen zu können. Jedoch verbot ihr ihr Chef, darüber zu sprechen. Sie hätte gegenüber jedem Stillschweigen über die Kündigung zu bewahren bis 2 Wochen vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
Ist das rechtens? Verpflichtend?
Das verstehe ich nicht: wenn sie frei vor den Eltern sprechen wollte, wieso hat sie nur dem Chef gegenüber unter 4 Augen die Kündigung ausgesprochen?
Aus Fairness-Gründen. Es war zu erwarten, dass die Eltern Fragen nach personellen Veränderungen stellen würden. Um den Chef dann nicht das Gesicht verlieren zu lassen vor den Eltern, gab es diese Vorabinfo.
Also gar nicht.
Hat Sie die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform inzwischen nachgeholt und den Termin ggf. angepasst?
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst auch die Erklärung, dass etwas ein Betriebsgeheimnis sei.
Daran muss man sich halten. Ein Verstoß kann zur außerordentlichen Kündigung führen.
Der „Chef“ sieht offenbar ein betriebliches Interesse darin, die Kündigung vorerst geheim zu halten.
Vermutlich möchte er sich zunächst um eine Neubesetzung kümmern, um die Eltern und Schüler nicht zu verunsichern. Dies ist ein durchaus begründetes Interesse.
Ich würde deiner Bekannten dringend raten, sich an die Einstufung „geheim bis zum“ zu halten.
Ebenso sollte Sie die Kündigung dringend in der vorgeschriebenen Schriftform (nicht elektronisch!) nachzuholen.
Ggf. muss der Termin angepasst werden - oder man einigt sich in einem Aufhebungsvertrag auf den ursprünglich angedachten Termin.
Das halte ich auch für richtig.
Es kann nicht sein, dass der „Chef“ von aufgebrachten Eltern erfährt, dass eine seiner Mitarbeiterinnen kündigen wird.
Dass er diese Information nun als „vorerst geheimzuhalten“ einstuft, halte ich aber auch für legitim.
Den Eltern und Schülern gegenüber mag das unfair erscheinen - sicherlich wird deine Bekannte am ersten Tag der Offenlegung auch sagen, dass ihr das Stillschweigen bis zu diesem Tag aufgetragen wurde und sie daher den Entschluss am Elternabend nicht offenbaren DURFTE. Sie sollte den Chef nicht fragen, ob sie sagen darf, dass sie zur Geheimhaltung gezwungen wurde! (DAS wurde ja nicht verboten und so soll es doch auch bleiben.)
‚Gesetzlich vorgeschriebene Schriftform‘? Seit wann soll es sowas geben und in welchem Gesetz bitte?
Zu viele Ami-Filme gesehen? In USA gibt’s „Hire & Fire“. Du sagst „Ich kündige!“, und dann war’s das.
Der Arbeitgeber kann das genauso handhaben.
Bei deutschen Töchtern von US-Firmen kommt’s auch schon mal vor, dass jemand (z.B. ein unbequemer Abteilungsleiter) von heute auf morgen weg ist - allerdings ohne das deutsche Recht auszuhebeln: Entweder wird derjenige dann freigestellt, d.h. er bekommt für die Kündigungsfrist weiter sein Gehalt, oder es wird ein Aufhebungsvertrag und eine Abfindung vereinbart.
Gruß,
Kannitverstan
Zu viele Ami-Filme gesehen? ;- ) Eine schriftliche Kündigung durch den Mitarbeiter ist vom Gesetzgeber zwar tatsächlich nicht vorgesehen, aber in Arbeitsverträgen wird eine schriftliche Kündigung („resignation letter“) durchaus verlangt sowie auch mitunter die Einhaltung einer Kündigungsfrist.
Auch der umgekehrte Fall, d.h. die Kündigung durch den Arbeitgeber ist in den USA nicht so ein regelungsfreier Raum wie gerne angenommen bzw. in Filmen dargestellt wird. Es gibt teilweise (d.h. in einzelnen Bundesstaaten) sogar vorgeschriebene Formblätter für Kündigungsschreiben („termination letter“). Und Kündigungsfristen für Arbeitgeber kennt man auch in den USA. Die hängen dann wiederum auch vom Bundesstaat und dem Anlaß der Kündigung sowie natürlich vom Arbeitsvertrag ab und liegen so zwischen zwei Wochen und zwei Monaten.
Schriftlich wurde bereits erledigt.
Danke für den Hinweis auf das Direktionsrecht - welches meine EIGENTLICHE Frage beantwortet.
Das ist falsch!
Wie Soon schon 39 Min. vor Dir das Gesetz dazu im Link postete ist eine schriftliche Kündigung beiderseits im Arbeitsrecht zwingend erforderlich.
Und da nochmal ein Link zu einem RA der das bestätigt:
https://www.rechtsanwalt-bach.de/arbeitsrecht-leipzig/kuendigung-arbeitsvertrag/ ramses90
Du bist Dir aber schon darüber im Klaren, daß ich mich über die Gepflogenheiten in den USA ausließ, oder?
… seit 01.05.2000
Danke - es ist natürlich so, dass man beim Lesen von „mündlich gekündigt“ natürlich daran denkt, dass die schrfitliche Kündigung eventuell unterlassen wurde. Ich hätte nachfragen können, ob die schriftliche Kündigung auch erfolgte - oder darauf hinweisen, dass sie unbedingt nötig ist. Weil leider oft auf Nachfragen keine Antworten kommen, habe ich mich entschieden, lieber den (unnötigen) Hinweis zu geben.
Stimmt - kann ich nachvollziehen, lehrte auch mich meine Erfahrung.
Sorry, wenn es sich pampig anhörte! Sollte nicht sein und schon gar nicht an Sie…
Also ich weiß von einer Bekannten aus Connecticut, dass es in ihrer Firma mindestens bis 2013 die sofortige Kündigung stehenden Fußes gab, und diese auch fröhlich durchgeführt wurde (begleitet von bewaffnetem Sicherheitspersonal, das aufpasste, dass niemand ausrastete)!
Karl
In Connecticut sind Kündigungen von einem Tag auf den anderen grundsätzlich möglich (hängt natürlich davon ab, was im Arbeitsvertrag geregelt ist), allerdings muß der Arbeitgeber ein separation packet schnüren, das eine separation notice nach vorgeschriebenem Muster enthalten muß (aus der u.a. der Grund für das Verlassen des Unternehmens hervorgehen muß), die der Arbeitnehmer auch kommentieren kann. Dieser Kommentar muß zur Personalakte genommen werden. Das ganze hat aber weniger arbeitsrechtliche als vielmehr sozialversicherungstechnische Hintergründe
Hallo,
Das müsstest du begründen, inwiefern die Kündigung eines Arbeitnehmers ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis darstellt und vom Arbeitnehmer nicht öffentlich gesagt werden darf. Imho darf er beispielsweise sagen, dass er wegen der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses die vorgetragenen Probleme/Sorgen/Wünsche des „Kunden“ nicht mehr erfüllen kann. Ungewöhnlich scheint mir auch diese Aussage zu sein:
Solange der Arbeitnehmer nichts negatives aussagt oder Betriebsgeheimnisse weitergibt (ist auch bei Nichtkündigung der Fall), oder im Arbeitsvertrag oder einem Aufhebungsvertrag besonderes geregelt ist, kan nichts Nachteiliges geschehen.
awM
Nö, wieso auch, geht schließlich um deutsches Arbeitsrecht. ramses90
Hm, OK. Und die mehrfache Erwähnung der Worte „Ami“ und „USA“ und die diversen englischen Begriffe waren wohl auch keine hinreichenden Indizien?
Ich zitiere mal Kannitverstan:
„Zu viele Ami-Filme gesehen? In USA gibt’s „Hire & Fire“. Du sagst „Ich kündige!“, und dann war’s das.“
Meine Antwort:
"Zu viele Ami-Filme gesehen? ;- ) Eine schriftliche Kündigung durch den Mitarbeiter ist vom Gesetzgeber zwar tatsächlich nicht vorgesehen, aber in Arbeitsverträgen wird eine schriftliche Kündigung („resignation letter“) durchaus verlangt sowie auch mitunter die Einhaltung einer Kündigungsfrist. "
Also ich finde schon, daß das ziemlich eindeutig darauf hindeutet, daß die USA gemeint waren. Vom Rest, in dem dann auch mehrfach auf die USA Bezug genommen wurde, mal ganz abgesehen.