Kündigung trotz Schwangerschaft

Hallo,
Da ist es wieder, das alte Problem in den Foren. Da stellt jemand eine relativ einfache und klare Frage und was passiert, neben einigen relativ einfachen, aber klaren Antworten werden Kommentare abgegeben die es dann auch in sich haben. Warum man überhaupt fragt, warum man sich nicht selbst per Google informiert hat, was denn die Umstände die zur Kuendigung führten waren , d.h. die Fragestellerin soll sich nun auch fuer ihre Frage rechtfertigen, fehlt noch, dass sie schreiben soll, warum sie schwanger wurde und ob es ein Wunschkind ist. Nein, das ist nicht meine Vorstellung von einem Forum, aber es ist leider Realitaet.
Gruß
Czauderna

@Guenter_Czauderna Da fühl ich mich doch gleich mal angesprochen…

Das ist ja genau das Problem, dass eben nicht. Insbesondere die Sache mit der Befristung wurde uns ja in der „einfachen und klaren“ Ausgangsfrage verschwiegen.

Ferner habe ich im Wesentlichen versucht rauszukriegen, in welchem Kontext die die Kündigung zu sehen ist. Mit Verlaub, wenn jemand in der Probezeit (ich vermute hier mal, dass das hier nach 6 Wochen war) gekündigt wurde, gibt’s dafür nen Grund. Der kann sowohl beim Arbeitnehmer (der von mir sehr bösartig unterstellte „geklaute silberne Löffel“) als auch beim Arbeitgeber (hat festgestellt, dass er sich diese Stelle finanziell gar nicht leisten kann) als auch im Zusammenspiel (die berühmten unterschiedlichen Erwartungen) liegen. Je nachdem was es in diesem Fall war, denke ich, dass die Strategie der gekündigten Arbeitnehmerin durchaus unterschiedlich sein könnte.

Und ja, verdammt, da spielt auch bis zu nem gewissen Grad ihre Lebensplanung rein. Es gibt doch bei Müttern von „kaum ist das Kind geschlüpft sitz ich wieder in der Arbeit“ bis „ich werde nie wieder arbeiten gehen“ so ziemlich alles. Und sollte sie zur zweiten Kategorie gehören, ist ihr mit einer Abfindung vielleicht besser geholfen als mit ner Klage auf Wiedereinstellung.

Und meine Frage, warum sie unsere Antworten hier den anderen im Internet gefundenen vorzieht, wurde leider auch diesmal nicht beantwortet.

Weisst, hätte sie geschrieben „Auf anwalt-1.de steht dieses, anwalt-2.de sagt jenes…, während im Mutterschutzgesetz jenes steht“ dann hätte ich mir auch meine blöde Bemerkung auf die Suchmaschine verkniffen. Ehrlich! Und selbst wenn sie meine Fragen beantwortet hätte, dann hätte sie am Ende vielleicht noch ne Chance auf ne halbwegs zuverlässige Antwort gehabt.

Tut mir leid, hier steh ich, ich kann nicht anders.

Hallo Frau Jana Böhmer,

jetzt vergalloppierst Du Dich aber richtig.
Das Arbeitsrecht nicht Dein Ding ist, hast du leider schon mehrfach bewiesen.
Deine Nachfragen waren alle ziemlich überflüssig, da es bei einer Kündigung während der Schwangerschaft auf die Art und den Grund der Kündigung gar nicht ankommt.
§ 9 Abs. 1 MuSchG bezieht sich auf Art. 10 RL 92/85/EWG und die „verbietet näml. nicht nur Kündigungen „wegen“ der Schwangerschaft, sondern „während“ der Schwangerschaft.“ (ErfK, Schlachter, § 9 MuSchG Rn 4).
Und deswegen gilt auch: „Alle Arten von Kündigungen sind untersagt…“ (ErfK, a.a.O.)

Die einzig interessante Nachfrage wäre somit, ob der AG vor Ausspruch der Kündigung eine Zulässigkeitserklärung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde gem. § 9 Abs. 3 MuSchG eingeholt hat.
Hat der AG diese Zulässigkeitserklärung nicht vorab eingeholt, ist die Kündigung - egal aus welchem Grund - unheilbar nichtig (BAG 29.7.1968, 31.3.1993, LAG Köln 12.3.2012, 2 Sa 999/11), selbst dann, wenn die Kündigung unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Zustimmung ausgesprochen wurde.

Trotzdem solltest du mal über Deine fehlenden Fachkenntnisse reflektieren, bevor du hier antwortest.

&Tschüß
Wolfgang

1 Like

Ich zitiere von unserer Startseite:

wer-weiss-was.de - für Experten wie dich und mich.

Das ist doch heutzutage hier überhaupt kein Problem mehr :smile:

Dazu aber noch ne Frage, wo wir so schön dabei sind: Susi ist schwanger, teilt dies ihrem Cheffe mit und klaut dann das silberne Löffelchen oder tut sonst was, was für eine fristlose Kündigung reichen würde (wir gehen jetzt mal davon aus, dass man ihr das/die Vergehen eindeutig nachweise könnte). Die darf dann erst zum Ende ihres Mutterschutzes gekündigt werden?

Hallo,

wie bereits von mir geschrieben, gibt es hierfür

die Ausnahmeregelung des § 9 Abs. 3 MuSchG

http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__9.html

deren Lektüre ich Dir ans Herz lege.

&Tschüß
Wolfgang

2 Like