Da muss ich aber jetzt doch nochmal doof nachfragen:
Kann mir das endlich mal jemand schlüssig erklären? Du glaubst also diversen Internetseiten die alle irgendwie mit „Anwalt“ heißen nicht? Du glaubst auch nicht einem Link, der Dich direkt auf § 9 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) verweist (selbigen kannst Du online nachlesen)? Okay, in Ordnung.
Aber warum glaubst Du, dass Du hier zuverlässigeren Rat bekommst? Ich meine, ich könnte ja jetzt fröhlich behaupten, das sei so und so. Und vielleicht würde ich das auch mit voller Überzeugung tun. Dennoch kann es sein, dass der „ähnliche Fall“, den ich da vielleicht im Hinterkopf habe in einem entscheidenden Detail anders gelagert ist als Deiner. Das heisst, die Aussagen hier musst Du mit der gleichen Vorsicht genießen wie alles, was Du sonst noch so im Internet liest.
Und glaubst Du, bloss weil in meiner Vika steht „Anwalt für Arbeitsrecht“ dass ich einer bin? [Und nein, das ist nur ein Beispiel, sowas steht bei mir nicht drin g]
Also: entweder Du liest Dich mal mit den gegebenen Links ein wenig schlau, guckst in Deinen Vertrag und überlegst Dir, was Du eigentlich möchtest (willst Du nach der Geburt erstmal ein paar Jahre Pause machen? Willst Du möglichst schnell wieder einsteigen? Willst Du überhaupt in dieser Firma bleiben? Ist der aktuelle Job überhaupt schwanger / mit Kind machbar? Willst Du ne möglichst fette Abfindung absahnen?) Was auch immer: das musst Du Dir überlegen. Dann schmökerst ein wenig in Deinem Vertrag und in den Links und dann gehst mit Deiner „Wunschliste“ zu einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt und gut is.