Kündigung trotz Schwangerschaft

Hallo, ich habe gestern die Kündigung von meinem Arbeitgeber erhalten, ich bin aber Schwangerschaftswoche 13 +4. Ich bin zwar noch in der Probezeit, bin aber trotzdem der Meinung das er mich nicht kündigen darf. Wie sehr ihr das??? Ich bin für jeden Rat / Tipp dankbar.

Liebe Grüße.

Hallo,
Meines Wissens nach gilt §9 Mutterschaftsgesetz auch fuer die Probezeit - Voraussetzung ist natürlich, dass der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß.
Gruß
Czauderna

Wurde Dir ein Grund für die Kündigung mitgeteilt?
Weiss Dein Arbeitgeber von Deiner Schwangerschaft?
Funktioniert Deine Suchmachine?

Hallo!

§ 9 MuSchG kennt keine Sonderregelungen für die Probezeit. Hat der Arbeitgeber Kenntnis von der Schwangerschaft, ist die Kündigung unwirksam.

Zeigt sich der Arbeitgeber uneinsichtig, gehe mit Personalausweis und Anstellungsvertrag sofort zum Arbeitsgericht und schildere im Geschäftszimmer den Sachverhalt. Ein Anwalt ist entbehrlich. Binnen 2 Wochen wird ein Gütetermin anberaumt, der aber in solchen Fällen für den Arbeitgeber mit Güte nichts zu tun hat.

Gruß
Wolfgang .

Er weiß von der Schwangerschaft, habe es ihm gleich gesagt als ich es erfahren habe. LG

Er weiß von der Schwangerschaft, habe es ihm gleich gesagt als ich es erfahren habe. Sicher habe ich eine Suchmachine, aber man liest viel im Internet, damit bin ich schon mal sehr rein gefallen, nur weil ich mich auf das verlassen habe was ich gelesen habe und deswegen wollte ich ehe ich etwas mache das Thema erst mal in die Runde werfen. Liebe Grüße

Danke für den Tip, das werde ich dann gleich Montag machen :relaxed: :thumbsup:

Da muss ich aber jetzt doch nochmal doof nachfragen:

Kann mir das endlich mal jemand schlüssig erklären? Du glaubst also diversen Internetseiten die alle irgendwie mit „Anwalt“ heißen nicht? Du glaubst auch nicht einem Link, der Dich direkt auf § 9 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) verweist (selbigen kannst Du online nachlesen)? Okay, in Ordnung.

Aber warum glaubst Du, dass Du hier zuverlässigeren Rat bekommst? Ich meine, ich könnte ja jetzt fröhlich behaupten, das sei so und so. Und vielleicht würde ich das auch mit voller Überzeugung tun. Dennoch kann es sein, dass der „ähnliche Fall“, den ich da vielleicht im Hinterkopf habe in einem entscheidenden Detail anders gelagert ist als Deiner. Das heisst, die Aussagen hier musst Du mit der gleichen Vorsicht genießen wie alles, was Du sonst noch so im Internet liest.

Und glaubst Du, bloss weil in meiner Vika steht „Anwalt für Arbeitsrecht“ dass ich einer bin? [Und nein, das ist nur ein Beispiel, sowas steht bei mir nicht drin g]

Also: entweder Du liest Dich mal mit den gegebenen Links ein wenig schlau, guckst in Deinen Vertrag und überlegst Dir, was Du eigentlich möchtest (willst Du nach der Geburt erstmal ein paar Jahre Pause machen? Willst Du möglichst schnell wieder einsteigen? Willst Du überhaupt in dieser Firma bleiben? Ist der aktuelle Job überhaupt schwanger / mit Kind machbar? Willst Du ne möglichst fette Abfindung absahnen?) Was auch immer: das musst Du Dir überlegen. Dann schmökerst ein wenig in Deinem Vertrag und in den Links und dann gehst mit Deiner „Wunschliste“ zu einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt und gut is.

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Keiner hat dich gebeten zu antworten, oder? Das ist doch am Ende meine Sache wie und wo ich mir Rat hole und wenn dir das nicht passt, musst du dich darauf ja nicht melden.

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Biiiiitte, pamp mich doch nicht an - sondern erklär mir das fleeeh

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Was genau willst du denn erklärt haben. Ich habe mich auf vielen Seiten belesen, eine sagt so, eine so… auch Anwaltsseiten, aber vielleicht liest es hier auch jemand der den Fall selbst kennt… Ich habe auch Rückrufnummern von Anwälten bekommen wo ich telfonisch eine Erstberatung kostenlos bekomme, aber das Tolle ist heute ist Samstag. Zu einem Anwalt zu gehen dauert zu lange und kann ich mir nicht leisten, weil ich schnell handeln möchte. Mein großes Fragezeichen ist mein befristeter Vertrag, es heißt mitunter der Arbeitgeber kann den auslaufen lassen, aber ohne Kündigung, aber meine Befristung endet erst am 31.10.2018, also dürfte er mich vorher wenn ich das richtig verstanden habe trotzdem nicht kündigen. Aber er hat es gemacht und eigentlich ist er nicht dumm… Deswegen habe ich immer noch bissl Schiss die Kündigungsschutzklage einzureichen, da ich kein Bock habe das er doch Recht bekommt und ich auf den Kosten sitzen bleibe.

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Ich würde mich freuen, wenn Du mir erklären könntest, wie Du darauf kommst, dass Dir hier in diesem anonymen Forum die Leute besser und zuverlässiger (immerhin steht für Dich ja ein ganzer Haufen Kohle aufm Spiel!) antworten können als auf „irgendwelchen“ Seiten, die Du im Internet findest. [Und natürlich sind da genau nicht „irgendwelche“ insbesondere „dubiosen“ Seiten gemeint, sondern in dem Fall welche, in denen beispielsweise ein Anwalt mit Kanzlei und Namen dahinter steht!]

Warum? Was ist das Problem?

Wusst ich’s doch, dass uns da noch ein winzig kleines und völlig irrelevantes Detail verschwiegen wurde!
Müsste man vielleicht noch mehr wissen? Wurdest Du gekündigt, weil Du das silberne Löffelchen geklaut hast (wahlweise auch den Dackel vom Chef vergiftet hast) und dabei erwischt wurdest?
Seit wann arbeitest Du denn dort? Der Termin der Befristung klingt nach dem 1.11.17, richtig geraten?
Und wie war das eigentlich geplant, dass es nach der Befristung weitergeht? War das eine Stelle, die mit Sachgrund (Vertretung für Krankheit / Schwangerschaft oder ähnliches) befristet war? Reden wir vom öffentlichen Dienst?

Wie auch immer: geh zum Anwalt, das lohnt sich! Ehrlich!

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Lass es einfach, ok. Jetzt wird man sogar noch beschuldigt das man klaut oder sich auf irgendwelche andere Art straftätig gemacht hat… ich glaub ich spinne.

Das glaub ich in der Tat auch. Da tue und mache ich, um Dir jedes Fitzelchen Information aus der Nase zu ziehen, um dir ggf. weiterhelfen zu können und stattdessen pickst Du Dir ein paar Dinge raus um mich anzupampen.

Alle Gute für diese Sache und insbesondere für’s Baby.

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Bei mir Stand auch mal ein Beruf, aber keiner hat mich in diesem gesehen oder erlebt. Päng

Stimmt nicht! Stimmt nicht! Bad Hofgastein :smiley:

An dich hab nicht gedacht. Man(n) wird nicht jünger :sunglasses:

Kündigen darf er dir nicht, die Probezeit ist da völlig unrelevant. Du hast aber keinen Anspruch auf eine Verlängerung wenn der Vertrag befristet ist. Wenn dieser ausgelaufen ist, dann endet das Arbeitsverhältnis.

Dann darf er den aber auch erst zum Ende ablaufen lassen oder schon vorher??? Sorry, aber ich steige da nicht durch :see_no_evil:

Der Vertrag läuft solange wie vorher vereinbart. Der Arbeitgeber kann ihn nicht zu einem früheren Zeitpunkt kündigen bei Schwangerschaft.

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