Hallo. Wenn ich erst am letzten Tag eines Monats über eine Kündigung entscheiden kann, reicht dann die Zustellung am Folgetag beim Arbeitgeber, also am 1. des Folgemonats? Bzw. am 2., wenn die Post nicht so schnell ist?
Ich hatte mal etwas über Karenzzeit gelesen, bin aber nicht sicher, ob die immer gilt.
Freue mich auf Infos.
Nicht, wenn die Kündigungsfrist „ein Monat zum Monatsende“ ist und man dich nicht „gehen lassen“ will.
Ich empfehle die direkte und persönliche Zustellung an die Geschäftsleitung, Personalabtelung oder Empfang/ Sekretäriat durch einen persönlic bekannten Boten/ Überbringer oder in Begleitung von jmd., der ggf. auch als Zeuge der Zustellung zur Verfügung steht.
Wenn man keine weiteren Forderungen hat, und einen neuen Arbeitsvertrag in der Tasche, kann ein Aufhebungsvertrag zielführend sein. Hierfür gibt es keine Fristen.
Ein Aufhebungsvertrag wird häufig auch kurzfristig akzeptiert. Wer will schon einen unmotivierten Mitarbeiter, der weg will, wirklich behalten?
So ein Aufhebungsvertrag „schützt“ den Arbeitgeber - aber ggf. auch den Arbeitnehemer - idR. vor nachträglichen Forderungen.
Gerne werden Aufhebungsverträge auch zum Nachteil de AN formuliert, der dann z.B. Urlaubsabgeltungsansprüche verfallen lässt oder ähnliche Scherze.
Ich empfehle, einen Aufhebungsvertrag ggf. mit Hilf einer kundigen Person selber aufzusetzen.
Danke,
Meine Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.
Wann würde diese Karrenzzeit greifen?
Wäre eine Kündigung vorab per Fax denkbar, so dass das Fax am letzten Tag des Monats und die Originalkündigung dann am 1. des Folgemonats beim Arbeitgeber wäre?
Hi!
Dann muss die Kündigung auch mindestens zwei Monate vor Ende des übernächsten Monats beim Arbeitgeber zugestellt sein (er muss sie empfangen haben).
Beispiele:
am 29.02. zum 30.04.
am 31.03. zum 31.05.
Es reicht nicht, wenn man die Kündigung irgendwann um 23 Uhr in den Briefkasten wirft, da nicht damit zu rechnen ist, dass der AG dann noch am gleichen Tag Kenntnis von der Kündigung nehmen kann.
Es gibt keine Karenzzeit.
Nein, da für Kündigungen zwingend die Schriftform vorgeschrieben ist und ein Fax diesen Ansprüchen nicht genügt.