Kündigung verlängerte Probezeit

Liebe Community,

wenn eine Verlängerung der Probezeit mündlich ausgesprochen wird und schriftlich festgelegt wird „der Abschnitt X des Arbeitsvertrages wird durch eine beiderseitige Kündigungszeit mit Monatsfrist ersetzt.“

  • Wie ist es dann, wenn die Kündigung seitens des Arbeitgebers tatsächlich ausgesprochen wird?
    Wurde hier wirklich die Probezeit verlängert oder wurde lediglich die allgemeine Kündigungsfrist geändert und es greift das Kündigungsschutzgesetz (Es sind knapp mehr als 10 Mitarbeiter).

Vielen Dank.

Hallo,

ohne Kenntnis des gesamten Vertragskontextes zum Thema Kündigung/Kündigungsfrist ist die Frage nicht seriös beantwortbar.

Entweder Du stellst den gesamten Text anonymisiert hier rein oder Du gehst zu einem Fachanwalt vor Ort, der den gesamten Text (je einschl. Änderungen) einsehen kann.

Bei der gerichtlichen Überprüfung einer Probezeitkündigung spielt das KSchG und somit die Betriebsgröße keine Rolle.

&Tschüß
Wolfgang