Kündigung vom AN ohne Frist

Hallo,

Auf Grund eines Falles auf der Arbeit kam es zu einigen Diskussionen. Mich würde mal eure Meinung dazu interessieren:

Person A ist unbefristet angestellt (4Wochen Kündigungsfrist zum 1. oder 15. des Monats). Jetzt wurde A ein neuer Job angeboten, allerdings zum 15.2. (spätere Termine kommen für den neuen AG nicht in Frage). A schuftet seit Jahren dort (Billiglohnsegment) und will diese Chance unbedingt ergreifen, da der neue Job auch endlich ein wegkommen vom Mondestlohn (aufstockendes Hartz 4)bedeutet. Die übliche Masche Krankenschein haben wirbin der Runde ausführlich diskutiert. Nicht die feine Art aber wenn ein Aufhebungsvertrag verweigert wird…

Unsere Diskussion lief jetzt darauf hinaus: was könnte passieren, wenn A jetzt zum Beispiel ganz frech zum 15.2. (Frist ist ja eigentlich schon unterschritten) kündigt. Welche Möglichkeiten hat der AG (außer die Verweigerung ein ordentliches Arbeitszeugnis auszustellen und eine fristlose Kündigung, die A ja mit einem neuen Job egal sein kann) wenn A dann einfach nicht mehr kommt?

I

Anspruch auf Schadenersatz.

So sieht’s aus.

Aber vielleicht ist das der Jobwechsel ja wert
Keine Ahnung wie hoch so ein Schadensersatzansprüche sein könnte. Jedenfalls sollte mit dem AG verhandelt werden.

Einfach so oder mittels Krankschreibung wegbleiben würde sich höchstens dann empfehlen, wenn die neue Stelle den Beamtenstatus auf Lebenszeit garantiert.

Wir reden bei einer 5-Tage-Woche über 10 Arbeitstage.
Der AG wird am erst am 15.02. definitv wissen, dass der AN nicht erscheint.
Mit viel Glück ist der AN leicht ersetzbar und vom 18.02. bis 28.02. kann ein Leiharbeiter aushelfen.
Dessen Mehrkosten dürften überschaubar sein.
Mit Pech kommt es aber zur Katastrophe:
Am 15.02. stehen mehre andere Mitarbeiter am verwaisten Arbeitsplatz des Fahnenflüchtigen.
Er hätte heute beim Zusammenbau der Maschine vor dem Probelauf eine Schlüsselrolle gehabt, der fällt jetzt aus.
Damit fällt auch der Liefertermin ins Wasser und eine Vetragsstrafe des Bestellers droht, dazu noch Mehrkosten für die Überstunden der Kollegen, um den Rückstand noch aufholen zu können. Am Ende kündigt der Besteller auf Grund der Unzuverlässigkeit der Firma alle Folgeaufträge, die Maschine hätte ein wichtiges Bauteil für einen Satelliten erstellen müssen, daher muss nun auch ein neuer Termin für den Ariane-Start her, …

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Wie wäre es denn mit einem Aufhebungsvertrag. Dann sind beide glücklich.

Schön wäre so eine Einvernehmlichkeit, aber:

Uups, überlesen.

Na ja, deswegen habe ich ja vorgeschlagen, mit dem AG zu verhandeln (jetzt, nicht erst am 15.2.), dann kann der Start der Ariane noch angepasst oder ein anderer Kosmonaut gefunden werden und der Schadenersatz fällt niedriger aus.

Hi!

Gäbe es für den AN ein Problem, eine fristolose Kündigung zu provozieren?

Grüße,
Tomh

Hallo,

eine fristlose Kündigung verschärft u. U. für den AN die Problematik Schadensersatz, da dann eine schuldhafte schwere Vertragsverletzung „dokumentiert“ ist.
Und wenn dann der neue Job doch nicht so toll ist, dann ist so ein abruptes Vertragsende im Lebenslauf nicht unbedingt für weitere Bewerbungen förderlich.

Man sollte halt ab und zu seine Tippimpulse besser unter Kontrolle haben, wenn man von einer Materie so gar keine Ahnung hat.

&Tschüß
Wolfgang

Hi!

Naja, dem entgegne ich ein Zitat aus dem Ursprungspost:

Wie oft gibt es denn im

Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers? (Eine ernstgemeinte Frage!)

Im Billiglohnsegment?

Was mich aber stutzig macht:

Was wird für den neuen AG noch alles nicht in Frage kommen?
Und genau deswegen auch die Möglichkeitsform Gäbe

Aber die Frage ist ja hier in diesem Forum sowieso nur rein hypothetisch …

Grüße,
Tomh