Kündigung - vorab per Fax, per Einwurfeinschreiben hinterher

Liebe www´ler. Angenommen ein Mann möchte den bestehenden Arbeitsvertrag fristgerecht unter Einhaltung der gesetzl. Kündigungsfrist am kommenden Freitag, 18.05.18 zum 15.06.18 kündigen. Die Kündigung wird am 18.05.18 per Fax an den AG gesendet und zeitgleich per Einwurfeinschreiben hinterher (Zugang am 19.05.18 sehr wahrscheinlich, da Ortsintern). Ist die Kündigung zum 15.06.18 gültig? Oder muss der Mann am 17.05.18 das Fax senden, damit die Kündigung am Freitag vorliegt? Besten Dank vorab.

Guten Morgen outback,

ich gehe mal davon aus, das du eine Kündigungsfrist von 4 Wochen entweder zum 15. oder zum 30, eines Monats hast.

Dann: Eine Kündigung des Arbeitsvertrags gilt nur in Schriftform mit Originalunterschrift. Wenn du also ein Fax schickst, das am 18.05.18 (in deinem Fall) beim Arbeitgeber ankommt und die vorgeschriebene Kündigung per Einwurfeinschreiben erst am 19.05.18 dort ankommt, bist du aussen vor. D. h., das deine Kündigung nicht rechtzeitig beim Arbeitgeber angekommen ist.

Warum gehst oder fährst du nicht heute, morgen oder übermorgen zu deinem Arbeitgeber und übergibst ihm deine Kündigung? Du solltest dir den Erhalt der Kündigung von einem dafür zuständigen Vorgestzten schriftlich auf einer Zweitschrift, die bei dir bleibt, mit Datum, Firmenstempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Schau dazu mal in diesen Link.

Lieben Gruss von
ichbinnett

Vielen Dank :slight_smile:

Gern geschehen :smile: