Kündigung während Brückenteilzeit

Hi zusammen.

Seit 1.1.2019 gibt es die „Brückenteilzeit“. Man hat (unter bestimmten Voraussetzungen) das Recht für einen gewissen Zeitraum (1-5 Jahre) seine Arbeitszeit zu verringern, um danach automatisch wieder in Vollzeit zu kommen.

Einen Haken gibt es dabei wahrscheinlich: Da das Gehalt auch dementsprechend verringert wird, fällt dann auch das Arbeitslosengeld geringer aus, wenn man während dieser Brückenteilzeit gekündigt wird.

Stimmt das so?
Oder könnte man durch eine (ausgehandelte) Zusatzvereinbarung oder irgendeinen ‚Trick‘ diese Gefahr umgehen?

Danke
M.

Hallo!

Nein, es gibt eine Sonderregelung.

Lies mal hier rein, es ist nicht unkompliziert (wie eigentlich immer im Sozialrecht)

mfG
duck313

Okay, so weit so gut. Vielen Dank.
Aber in dieser PDF von 2015 wird die „Brückenteilzeit“ nicht erwähnt (weil 2015 noch nicht vorhanden).
Gilt das dann trotzdem?

Gruß
M.

Ja, die „Brückenteilzeit“ heißt nur so, weil grundsätzliche Punkte im Teilzeit- und Befristungsgesetzt geändert wurden. Für die Berechnung des ALG 1 gilt nach wie vor die Aussage im verlinkten Dokument und natürlich auch die Voraussetzungen.
Vorsicht! Möchte der dann vielleicht arbeitslose AN auch weiterhin nur Teilzeit arbeiten, gibt es dann natürlich auch nur „Teilzeit-ALG“. Hier gilt dann https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/151.html

Soon

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