Hi zusammen.
Seit 1.1.2019 gibt es die „Brückenteilzeit“. Man hat (unter bestimmten Voraussetzungen) das Recht für einen gewissen Zeitraum (1-5 Jahre) seine Arbeitszeit zu verringern, um danach automatisch wieder in Vollzeit zu kommen.
Einen Haken gibt es dabei wahrscheinlich: Da das Gehalt auch dementsprechend verringert wird, fällt dann auch das Arbeitslosengeld geringer aus, wenn man während dieser Brückenteilzeit gekündigt wird.
Stimmt das so?
Oder könnte man durch eine (ausgehandelte) Zusatzvereinbarung oder irgendeinen ‚Trick‘ diese Gefahr umgehen?
Danke
M.