Hallo ihr alle,
Möchte meinen neuen Job kündigen weil ich einen Job gefunden habe in dem ich keine Schichtarbeit leisten muss.
Es ist laut Arbeitsvertrag Kündigungsfrist in der Probezeit 2 Wochen. Sind es dann ab dem Tag wo ich kündige 2 Wochen ?
Hallo ihr alle,
Möchte meinen neuen Job kündigen weil ich einen Job gefunden habe in dem ich keine Schichtarbeit leisten muss.
Es ist laut Arbeitsvertrag Kündigungsfrist in der Probezeit 2 Wochen. Sind es dann ab dem Tag wo ich kündige 2 Wochen ?
Nicht ganz, man kann nur zur Mitte des Monats oder zum Monatsende kündigen (außer im Vertrag/Tarifvertrag steht was abweichendes).
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Und statt 4 Wochen gelten in der Probezeit vereinbarte 2 Wochen.
Wenn man z.B. zum 15. Sept. kündigen will (letzter Arbeitstag), dann muss man diese Kündigung eben mind. 2 Wochen früher beim Arbeitgeber abgeben.
Also spätestens am 1. Sept. Eingang Firma.
MfG
duck313
Hallo Duck,
hier
liegst Du leider in Bezug auf Probezeit falsch.
§ 622 Abs. 3 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
sieht bei einer Probezeit ausdrücklich kein Zieldatum vor. Deswegen kann während einer vereinbarten Probezeit zu jedem beliebigen Termin mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
Diese Vorschrift ist bezüglich des fehlenden Zieldatums auch nicht vertrags- oder tarifdisponibel.
&Tschüß
Wolfgang
In der Probezeit zwei Wochen bedeutet dann: Gültigkeit ab dem 15. oder ab Ende des Monats und dann zwei Wochen.
Unsinn wird nicht dadurch weniger unsinnig, wenn man ihn wiederholt !
Ja, natürlich.