Am 25.04.2016 bin ich eine neue Stelle angetreten. Heute habe ich eine Kündigung gekriegt, wo steht: „hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit fristgerecht mit Ablauf des 10.05.2016, hilfsweise fristgemäß zum nächst möglichsten Termin.“ Muss ich dann an dem 9. und 10. noch arbeiten gehen oder wäre dann der 6 mein letzter Tag?
Der 10.05.2016 läuft am 10.05.2016 um Mitternacht ab.
„Nach Ablauf“ bedeutet: 11.05.2016, 0:00Uhr.
„Mit Ablauf“ bedeutet: 10.05.2016, 24:00 Uhr.
Also soll ich am 9 und 10 noch arbeiten?
Hallo,
wenn du an diesen Tagen laut Dienstplan arbeiten musst, dann ändert die zum Ablauf des 10. wirksame Kündigung nichts daran.
Wobei eine Kündigungsfrist von drei Tagen doch recht seltsam ist. Oder arbeitest du in einer Zeitarbeitsfirma? Dann geht es in den ersten vier Wochen mit dieser kurzen Kündigungsfrist. Falls ja, wäre es wichtig zu wissen, ob die Firma dem igz unterliegt.
Was mich dann interessieren würde, was in diesem Zusammenhang der Unterschied zwischen fristgerecht und fristgemäß ist. Vielleicht schauen ja Guido oder Wolfgang kurz vorbei und können mir diese Frage beantworten.
Data
Diesen Zusatz würde ich so interpretieren, das die Firma dich lieber ohne Frist kündigen würde, dich also am Montag nicht mehr unbedingt auf der Arbeit sehen möchte! Was soll es Schaden, wenn du den Montag bereits dazu nutzt dir eine neue Stelle zu suchen und damit dem Arbeitgeber fern bleibst! Was sollte passieren! Eventuell Montag früh mal beim Arbeitgeber anrufen!
iGZ/DGB steht für den Tarifvertrag der angewendet wird.
selten dämliche idee…
Deine Glaskugel hätte ich gern.
Schon mal was von Schadensersatz gehört ? Kommt bei Zeitarbeitsfirmen öfter mal vor, wenn zB der Entleihbetrieb Vertragsstrafen ggü. dem Verleihbetrieb geltend machen kann. Der Verleihbetrieb kann diese dann grundsätzlich beim vertragsbrüchigen AN geltend machen.
Würde der AG eine sofortige Freistellung beabsichtigen, hätte er dies wohl in die Kündigung 'reingeschrieben.
Mach’ Dich doch bitte erst mal sachkundig, bevor du hier „Ratschläge“ erteilst, die dem Fragesteller schaden können.
Kopfschüttelnd
Wolfgang
Huch,
eins noch:
Während einer Probezeit beträgt die Kündigungsfrist normalerweise 2 Wochen.
Prüfe das.
Biete dann dem AG an, diese Tage auch noch zu arbeiten, das gibt noch ein bisschen Geld!
Der Igz lässt leider ein Kündigungsfrist von zwei Tagen in der Probezeit zu.
Hi,
Eine paar Buchstaben.
Da gibt es keinen Unterschied.
VG
Guido
Danke, kannst du mir dann sagen, wie diese Sätze gemeint sind? Wenn es IGZ ist,sind doch zwei Tage in Ordnung, oder?
Ich denke, der Autor der Kündigung wollte nicht zweimal das gleiche Wort in einem Satz benutzen.
Ich habe seit fast 2,5 Jahren nicht mehr in den IGZ geschaut, weshalb ich mich da jetzt nicht zj sehr aus dem Fenster lehnen mag.
Da ich mich auf ein schweres Auswärtsspiel morgen vorbereiten muss, habe ich auch gerade nicht die Muße, mir das Teil zu geben.
Aber wenn da drin steht, dass in den ersten 4 Wochen mit 2 Tagen Frist gekündigt werden kann, dann passt das schon.