Kündigung wegen Eigenbedarf und Sanierungsplanung

Guten Tag liebe wer-weiss-was-Gemeinde,

ich habe meinen Mieter aufgrund von Eigenbedarf gekündigt da ich mein Haus nun für mich selbst brauche nachdem ich den Job gewechselt habe.
Da ich das Haus in ein Passivhaus umwandeln möchte stehen einige Sanierungsmaßnahmen an.
Nun kündigten mir meine Mieter jedoch einen Widerspruch an und dass sie nicht aus dem Haus ausziehen können weil sie keine neue Bleibe finden.
Nun stellen sich mir einige Fragen:
Frage 1:
In welchem Umkreis müssen die Mieter theoretisch suchen? Reicht es aus wenn die Mieter lediglich im Umkreis von 5 km suchen oder muss auch eine größere Distanz „durchsucht“ werden?
Frage 2:
Kann ich nach Ende der offiziellen Räumungsfrist mit den Sanierungsmaßnahmen beginnen oder muss ich warten bis die Mieter tatsächlich aus dem Haus sind?
Ich muss gewisse Planungen anstellen, u.a. auch um Förderungen zu bekommen. Ein langer Aufschub der Maßnahmen hätte negative finanzielle Folgen da bestimmte Förderungen nicht mehr bekomme.

Ich würde mich über fundierte Antworten sehr freuen.

Viele Grüße

Nein. Selbstverständlich nicht.
Wenn sie nicht auszeihen wollen (oder eher können) dann musst Du den ganz normalen Weg der Räumungsklage einleiten. Das kann eine Zeitverzögerung von bis 1 Jahr bedeuten.
Beachte das bei deinen Planungen.

Tipp: Biete den Mietern deine Unterstützung an bei Wohnungssuche und Umzug. Bitte eine Art Prämie für schnellen Auszug. Sei da ruhig großzügig. Da redet man nicht von einigen 100 € !

Und zum 1. Punkt. Es gibt keine Richtzahl, in welchem Umkreis sich die Mieter eine neue Bleibe suchen müssen. Es kommt aus den Einzelfall an, was zumutbar ist.
5 km ist wirklich lächerlich, das wäre ja in jedem größeren Ort noch im Ortsgebiet.

MfG
duck313

Seit wann sind Sanierungsmaßnahmen Grund für eine Eigenbedarfskündigung?

Sind sie ja nicht, der UP will das Haus ja selbst nutzen, aber vorher dann zum Passivhaus umbauen. Dafür die Sanierungsmaßnamen.

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[quote=„duck313, post:2, topic:9427116“][quote]

Kann ich nach Ende der offiziellen Räumungsfrist mit den Sanierungsmaßnahmen beginnen oder muss ich warten bis die Mieter tatsächlich aus dem Haus sind?
[/quote]

Nein. Selbstverständlich nicht.

[/quote]

Worauf genau hast du hier mit ‚Nein‘ geantwortet? Auf die fettgedruckte Frage oder auf die andere?

Sorry. Den Part hatte ich überlesen.

auf die fett gedruckte.

Also noch einmal klar:
Er darf nicht anfangen zu renovieren, bevor die Mieter raus sind. Ganz unabhängig vom Kündigungstermin.