Kündigung wegen Eigenbedarf

Hallo,

folgende theoretisches Gedankenspiel: Mieter A erhält die Kündigung wegen Eigenbedarf mit 4 Monate Kündigungsfrist. Da er schnell eine neue Wohnung findet, kündigt A selber mit 3 Monaten Kündigungsfrist und zieht aus. Einige Wochen später stellt er fest das der Vermieter die Wohnung normal weitervermietet hat. Hat A hier Ansprüche, trotz seiner eigenen Kündigung? Er ist ja nur auf Grund der ursprünglichen Kündigung durch den Vermieter auf Wohnungssuche gegangen.
Schon mal DNke an alle Antworten

Also wenn die Wohnungssuche nach Eingang der Kündigung einsetzte, sehe ich kein Problem. Das nennt sich Anscheinsbeweis, das heißt es ist allem Anschein nach so, dass der Mieter anlässlich der Kündigung anfing, eine Wohnung zu suchen, und sonst damit nicht angefangen hätte. Anders wäre es, wenn der Mieter vielleicht vorher in einer anderen Stadt eine Arbeitsstelle gefunden hätte und sowieso wegziehen musste. Dann wäre die potenziell irreguläre Eigenbedarfskündigung nicht ursächlich für den Umzug und Schadensersatzansprüche wären schwierig.

Wenn der Mieter also glaubhaft darlegen kann, dass er erst nach Eingang der Kündigung angefangen hat, eine neue Wohnung zu suchen, beispielsweise durch das Anmeldedatum bei einem Online-Portal, dann wird er gute Karten haben. Der Vermieter müsste dann beweisen, dass er trotzdem rechtmäßig gehandelt hat - in seltenen Fällen kann es sein, dass eine solche Eigenbedarfskündigung rechtmäßig war, zum Beispiel, wenn die Wohnung für einen Verwandten vorgesehen war, der später aus nicht vorhersehbaren Gründen nicht einziehen konnte.

Das wäre zu klären und dem Richter glaubhaft zu machen, dass man eben „nur“ aufgrund der Eigenbedarfskündigung selbst gekündigt hatte weil man schnell Ersatz fand.
Warum hat man das denn gemacht ? Bevor man selbst kündigt hätte man ja mit dem VM sprechen sollen ob der nicht an einer früheren Rückgabe der Wohnung interessiert gewesen wäre.

So hat man seine Rechtsposition verschlechtert.

MfG
duck313