Kündigung wegen Eigenbedarf

Unsere Wohnung soll verkauft werden. Der Makler hat uns nun nahegelegt schnellstmöglich auszuziehen und uns auch eine Abfindung angeboten. Unsere Wohnung ist allerdings sehr günstig und auch groß. Wir versuchen natürlich etwas in ähnlicher Ausführung zu finden, was sich etwas schwierig gestaltet.
Nun hat der Makler gemeint, wenn die Wohnung verkauft würde, dann wird uns sowieso gekündigt und wir würden innerhalb von drei Monaten auf der Straße stehen, ohne Abfindung.
Kann mir jemand sagen, ob uns der neue Besitzer dann wirklich so schnell auf die Straße setzen kann?

Kommt drauf an wie lange ihr in der Wohnung gewesen seid. Bei unter 5 Jahren sind es tatsächlich 3 Monate wenn der Vermieter keinen Fehler macht.

hi,

hmmm…ich meine, dass der Mieter bei Verkauf der Wohnung gefragt werden muss ob er diese nicht selbst kaufen möchte (?) Falls nein, müssen sie eine Verzichtserklärung unterschreiben. Vielleicht kennt sich da einer mit den Gesetzen aus. War nu nicht die Frage von dir , aber fiel mir halt so ein.

LG

Da kann er recht haben, vielleicht auch nicht. Lies mal:


Es könnten die Voraussetzungen für eine dreijährige Sperrfrist vorliegen.

Weiß man nicht, das muss der Fragesteller mal nachschauen:
https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1008/vorkaufsrecht-nur-nicht-aushebeln-lassen-100828.htm

Ja, vielleicht, beispielsweise bei grossen Umbauten oder bei Eigenbedarf. Das muss dann auch so geschehen, nicht nur drohen. Bei Angebot einer Praemie koennte man Zweifel bekommen.

Erst mal ganz einfach: Kauf bricht nicht Miete. Und wer eine vermietete Wohnung kauft, wo es genug leerstehende gibt, hat mit Eigenbedarf nicht ganz so gute Karten. Allerdings ist immer die Frage, ob man Lust auf dauerhaften Streit hat.

Wo ist das denn? Mir ist da so rein gar nichts bekannt. Ich kenne nur Wohnungsmangel. Vor allem bei einer Wohnung, die

ist.

Ich nicht. Da will jemand die Wohnung leer haben beim Verkauf - das treibt den Preis schon einiges in die Höhe.

Hallo,
also beim Verkauf der Wohnung oder des Hauses in dem Ihr lebt müsst Ihr zwangsläufig nicht informiert werden. Wir hatten eine ähnliche Situation. Das Haus in dem wir leben wurde von wem anders gekauft. Wir bekamen lediglich einen Brief indem der Eigentümerwechsel stand und uns die neue Bankverbindung für künftige Mietzahlungen mitgeteilt. Natürlich hat der neue dann die Miete erhöht, aber das ist ja klar.
Bei Eigenbedarf, den der Vermieter wirklich auch nachweisen muss, müsst ihr dann innerhalb von 3 Monaten heraus.

Abgesehen davon, dass das genau nichts mit dem hier geschilderten zu tun hat: was soll deine Geschichte irgendwem nutzen?
Zumal das:

noch überhaupt nicht sicher ist?

Hallo,

wie die Situation für Euch konkret ist, hängt von vielen Faktoren ab.
Geht zu einem Fachanwalt oder zur Mieterberatung, mit Vertrag und allem Papierkram zum Verkauf etc. und lasst Euch dazu individuell beraten.

Oder macht hier mindesten weit genauere Angaben.

Grundsätzlich macht mich aber auch das Angebot einer Abfindung und das Drängen des Verkäufers stutzig. Warum das alles, wenn eine Kündigung für den Käufer so einfach wäre?

Gruß,
Paran

Abseitez der Großen 10 metropolregionen in Deutschland. Da werden Häuser ja schon fast verschänkt um diese los zu werden. Langen dir 550pm Wohnfläche, dann greif zu

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