Das (mir) zu sagen hast Du wohl offenkundig nötig. Sei´s drum.
In der Theorie! Ja. In wie weit soll das für die Fallstellung rechtserheblich sein? Das ist entscheidend. 9-10 Monate (mindestens) sind schon ins Land gegangen…
Totaler Quatsch. Ich habe gesagt, dass die Gründe (immer) nachgereicht werden können, falls jemand wirklich danach fragen sollte. Der Fragesteller räumt aber ein, die Gründe zu wissen.
Endlich ein in dieser Form (vielleicht) aussagekräftiges Statement. Endlich! Das ist möglicherweise wohlgemerkt (!) rechtserheblich. Wie weit aber hat diese Ausage in Anwendung auf den Fall aber tatsächlich Bestand? Überhaupt - nach so langer Zeit. Das sagst Du erst jetzt? Mir? Warum nicht dem Fragesteller? Der wartet seit Stunden, mittlerweile Tagen; auf Hilfe!!! Du tust nichts als mich vollzuätzen?! So oder so - sollte Dich Dich nicht eigentlich der Blitz mal irgend wo treffen? Betriebsrat, Jurastudium (mit oder ohne Examen?), ehrenamtlicher Richter… KOPFSCHÜTTEL!!!