Wenn Du meinst. Passt aber in das Bild, das Du auch in anderen Brettern von Dir gibst. Die Realität läßt Du in keinster Weise an Dich heran, wenn sie nicht in Dein kleines enges Weltbild passt.
Die Sachverhaltsschilderung sagt überhaupt nichts aus über eine Prognose bezüglich des Gesundheitszustandes. Und wenn Du offensichtlich überhaupt so keine Ahnung hast über die Bedeutung dieses Begriffes „Prognose“ bei gesundheits- und übrigens auch verhaltensbedingten Kündigungen, ist schon klar, daß Du keinen Prüfungsbedarf siehst.
Darum geht es nicht. Es geht vielmehr darum, daß du explizit behauptet hast, daß es Kündigungen ohne Begründung gäbe. Schon vergessen?
Noch mal nur allein für Dich:
Im unbefristeteten Arbeitsverhältnis, wie auch während eines befristeten Arbeitsverhältnisses gibt es keine Kündigung ohne Grund. Es kommt lediglich darauf an, wann der AG den Grund darlegen und ggfs. beweisen muß.
Der Fragesteller glaubt (wie Du auch) den Kündigungsgrund zu wissen. Da kann man sich auch mal irren, solange der Grund nicht schwarz auf weiß vorliegt.
Glauben heißt nicht Wissen. Und um zu erfahren, ob der AG wirklich einen überzeugenden Kündigungsgrund hat - die lange AU-Zeit reicht nämlich erst mal nicht aus - muß der AN halt Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
So, das reicht jetzt an Nachhilfeunterricht für Ignoranten.