Hallo,
auch als Minjobber genießt man den gesetzlichen Kündigungsschutz.
Der Inhaber eines Unternehmens darf selbstverständlich Geld aus der Kasse entnehmen und für private Dinge ausgeben. (Er muss das lediglich korrekt verbuchen, sonst meckert das Finanzamt).
40€ am Tag für eine Bäckerei mit alleine vier Verkäufern? Das wäre doch OK.
Gegen eine fristgerechte Kündigung kann man nur was unternehmen, wenn sie zozial ungerechtfertigt ist.
Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist.
(Zitat aus dem KSchG. Da du von einer Filiale schriebst, gehe ich mal davon aus, dass der Betrieb so groß ist, dass das KSchG gilt. Wenn es nicht gilt, hat man noch weniger Möglichkeiten!)
Was aber gar nicht geht - und was man dem Unternehmer NICHT durchgehen lassen sollte! - ist die Nichtbezahlung von Überstunden.
Vorsicht: Es kann unangenehm für den Chef werden, wenn er durch die Nichtbezahlung der Überstunden das Mindestlohngesetzt gebrochen hat!
Ich hoffe, dass die Überstunden plausibel belegt werden können.