Hallo,
was sagt ihr zu folgendem fikitven Fall:
Ehepaar kauft ein Haus im Okt. 2014. Die Wohngebäudeversicherung des Vorbesitzers wird übernommen und der monatliche Beitrag von ca. 22 EUR wird immer pünktlich bezahlt. Versicherungsjahr beginnt am 1.7.
Am 10. 05. erhält das Ehepaar ein Schreiben, dass ab 01.07.2015 der Beitrag auf ca. 62 EUR steigt. Telefonische Rückfragen und Anfragen per E-Mail ergeben, dass sie Versicherung die Beitragserhöhung damit begründet, dass die Preisentwicklung für Arbeits- und Materialkosten sich verändert hätten und deshalb die Beiträge angepasst werden müssen. Auf Einwände, dass dies ja fast einer verdreifachung der Lohn- und Materialkosten entspräche wurde nicht eingegangen.
Der Ehemann kündigt daraufhin am 29.05. die alte Versicherung bei Versicherer A mit dem Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung zum 30.6.2015 und schließt eine neue Versicherung bei Versicherer B ab.
Am 2.6. schickt die alte Versicherung ein Schreiben, dass die Kündigung nicht akzeptiert wird. Es werden zwei Gründe aufgeführt. Der eine Grund ist formeller Natur und bezieht sich darauf, dass das Kündigungsschreiben nur vom Ehemann und nicht auch zusätzlich von der Ehefrau unterzeichnet ist. Das könnte des Ehepaar aber noch korrigieren indem einfach eine weitere Kündigung mit beiden Unterschriften schicken würde.
Den zweiten Ablehnungsgrund sieht die Versicherung darin, dass kein außerordentliches Kündigungsrecht vorläge, da die Versicherung zum „Gleitenden Neuwert“ abgeschlossen wäre und sich somit der Versicherungsschutz automatisch der Preisentwicklung im Baugewerbe anpasse. Höherer Schutz bedeute auch höhere Beiträge und verweist auf die „Allgemeinen Versicherungsbedingungen“.
Was würdet ihr dem Ehepaar raten? Wäre der zweite Ablehnungsgrund wirklich stichhaltig?
Viele Grüße,
Albert