Kündigung Zeitarbeitsfirma trotz Schwerbehinderung

Guten Abend User, mein Mann soll einen Aufhebungsvertrag nach Kenntnis des AG von der Schwerbehinderung meines Mannes unterschreiben.
Die Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages wurde „schmackhaft“ gemacht durch Zahlung einer Abfindung in Höhe von 250 €.
Mein Mann ist weiterhin bereit für seinen AG im Rahmen seiner Belastbarkeit zu arbeiten.
Nun meine Fragen. Muss mein Mann unbezahlten Urlaub nehmen, wenn der AG keine Einsatzmöglichkeit hat? Kann er gezwungen werden einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben?

Zur weiteren Info, mein Mann arbeitet seit 6,5 Monaten bei diesem AG.

Vielen Dank im Namen aller, die gezwungen sind im letzten 1/4 ihres Arbeitslebens bei einer Zeitarbeitsfirma arbeiten zu müssen.

Hätte dein Mann dem AG denn vor/bei seiner Einstellung seinen Grad mitgeteilt?

Oder wollen sie ihn loswerden weil er ihn vorher verschwiegen hatte und eben in diesem Job volle Belastbarkeit erforderlich ist, die er nicht leisten kann?

Nach 6 Monaten ist Ihr Mann raus aus der Probezeit. Wenn Ihr Mann dem AG die Schwerbehinderung mitgeteilt hat, kann der AG ihn nicht so ohne weiteres kündigen oder ihn zu einem Aufhebungsvertrag zwingen. Ich bin auch Schwerbehindert. Niemals einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Eine Kündigung eines Schwerbehinderten setzt voraus, dass der Betriebsrat angehört werden muss und das entsprechende Amt seine Zustimmung zur Kündigung geben muss. Oft ist leider davon auszugehen, dass das Amt die Zustimmung gibt, dann sollte man den Klageweg gehen, dies würde ich in jedem Fall machen. Innerhalb von 3 Wochen nach Eingang der Kündigung Kündigungsschutzklage einreichen, nach diesem Termin gilt die Kündigung als akzeptiert

PS,
Leider ist nach der kurzen Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht davon auszugehen, dass Ihr Mann vor Gericht eine höhe Abfinfung bekommen wird im Gütetermin. Ich würde an seiner Stelle um die Stelle kämpfen, da es schwierig ist, eine neue zu erhalten.
Bedenken Sie, dass Ihr Mann gesetzlichen Anspruch auf 5 Kalendertage mehr Urlaub hat.
Mein Sohn hat auch bei einer Leihfirma gearbeitet. Zwischen den Einsätzen musste er entw eder Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen, zu denen Ihr Mann nicht gezwungen werden kann.
Dies scheint eine gängige Praxis bei den Leihfirmen zu sein, ihr Risiko auf den AN abzuwälzen. In diesem Punkt würde mir Rat von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht geben lassen

Hi!

Nein - siehe § 615 BGB oder etwas ausführlicher erklärt hier.

Naja, mal unabhängig davon, dass ein unter Zwang unterschriebener Vertrag (das Teil heißt ja nicht umsonst AufhebungsVERTRAG) vermutlich wegen Täüschung oder Drohung anfechtbar wäre (was man bitte niemals ausprobieren sollte, wenn es einen anderen Weg gibt!), kann man selbstverständlich nicht gezwungen werden, den Vertrag zu unterschreiben.

Man kann generell nie zu einer Unterschrift gezwungen werden - Ausweispapiere mal ausgenommen.

VG
Guido

Hallo,

ergänzend zu der Antwort von Guido:

  1. Da die „Wartezeit“ von 6 Monaten erfüllt ist, hat Ihr mann den erweiterten Kündigungsschutz gem. § 85 SGB IX
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__85.html
    Dabei ist das Wort „vorherig“ zu beachten.

  2. Da ja offensichtlich „Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis“ bestehen, hat der AG mit Offenbarung der Schwerbehinderung seine Präventionspflichten gem. § 84 Abs. 1 SGB IX zwingend zu beachten
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html
    Ihr Mann sollte den AG auf diese Pflicht ausdrücklich hinweisen.

  3. Unabhängig davon, ob der AG seinen Präventionspflichten nachkommt, kann sich Ihr Mann auch selbst an das für Ihnn örtlich zuständige Integrationsamt wenden
    www.integrationsaemter.de
    Das Integrationsamt kann eine Betreuung und Begleitung durch den örtlich zuständigen Integrationsfachdienst gem. § 110 SGB IX initiieren
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__110.html

Mit der Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag würde Ihr Mann alle diese Rechte und Möglichkeiten aufgeben.

By the way: Sollte der AG seine gesetzliche Beschäftigungspflicht (ab 20 AN) nicht oder unvollständig erfüllen, spart er durch die Beschäftigung Ihres Mannes je nach Beschäftigungsgrad 1500 - 3840€ pro Kalenderjahr Ausgleichsabgabe (nach den ab 2016 geltenden Berechnungssätzen).

&Tschüß
Wolfgang

Servus,

welche Abfindung?

Soll der Arbeitgeber doch erstmal versuchen, zu kündigen, und schauen, was er davon hat.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Servus,

ist in der Leiharbeiter-Szene außerhalb von Randstad eine Terra Incognita…

Schöne Grüße

MM

1 Like