Hallo.
Gekündigt wird zum 15.des Monats laut gesetzl.Kündigungsfrist.
Ist der 15.dann letzter Arbeitstag o.der 14.?
Wann wäre der erste Arbeitstag beim neuen Arbeitgeber?
MfG
kommt auf den Monat und Jahr an (Wochenende; Feiertag etc.)
ansonsten: 15. -> letzter Arbeitstag; 16. -> erster neuer Arbeitstag
Gruß
Gekündigt zum 15.2.(Donnerstag)
siehe Vorpost
Also könnte ja prinzipiell ein neues Arbeitsverhältniss bei Kündigung des alten Verhältnisses zum 15. immer erst ab 16.beginnen…
Und wäre es evtl rechtlich gesehen bedenklich wenn man für den 15.dann anteiligen Resturlaub beim alten AG nimmt um am 15.den ersten Arbeitstag beim neuen AG anzutreten?
ja…denn du hättest ja zwei Arbeitsverhältnisse…also müsstest du ja auch anders besteuert werden (StKl.6)
nunja…siehe oben…
„Normalerweise“ beginnt man sein neues Arbeitsverhältnis ja immer am 1. oder zumindest am Wochenanfang. ALso was spricht dagegen…in deinem Falle…erst am 19. anzufangen?