Kündigungsfrist §622 Abs.2

Wenn in meinem Arbeitsvertrag steht, Kündigungsfrist §622 Abs.2 gelten für beide Vertragsparteien. Muss ich als AN die verlängerte Kündigungsfrist auch einhalten oder nur der Arbeitgeber?
Was passiert mit meinen Überstunden? Muss, kann ich diese abfeiern bzw. muss man mir die ausbezahlen?

Auch wenn im Vertrag steht, verlängerte Kündigungsfrist zählt für BEIDE?

Hallo,

ist die Geltung des § 622 Abs. 2 BGB für beide Seiten vereinbart worden, ist das rechtsgültig.
Das folgt aus § 622 Abs. 6 BGB.

&Tschüß
Wolfgang

Und was ist mit meinen Überstunden? Vertraglich ist vereinbart, sie werden mit Freizeit abgegolten. Kann ich auf diese Regelung bestehen?
Vielen Dank!

Hi!

Wenn es so vereinbart (und natürlich noch machbar) ist - natürlich.

VG
Guido

Okay, dann müsste ich 2 Monate Kündigungsfrist einhalten. Meine Überstunden möchte ich abfeiern bzw. Kann mein AG darauf bestehen, mir die Stunden auszuzahlen auch wenn dies vertraglich nicht so vereinbart wurde?

Gerade dann.

&Tschüß
Wolfgang