Hallo,
1.) Generell kann man den Tipp geben: schau in die Vertragsunterlagen und dort vor allem auch in die AGB.
2.) Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird nicht das Datum des Vertragsabschlusses für die Kündigung wichtig sein, sondern das Datum des Vertragsbeginns. Ja, da können, müssen aber nicht, einige Tage oder Wochen zwischen liegen.
3.) Da Du die Frage im Unterforum „Mobilfunk“ gestellt hast, gehe ich davon aus, dass sich Deine Frage auf einen Mobilfunkvertrag bezieht. Bei vielen Anbietern gibt es Online-Portale, bei denen man seine Verträge einsehen kann, selbst wenn man diese im Geschäft abgeschlossen hat. Alle Portale, die ich bisher gesehen habe (nein ich kenne nicht alle), gab es auch die Möglichkeit, das Datum des Vertragsbeginns und das der Mindestlaufzeit einzusehen.
4.) Der Tag der ersten Benutzung
ist nicht zwingend auch der Vertragsbeginn. Schließlich könnte man so eine SIM-Karte auch monatelang herum liegen lassen, bevor man sie das erste mal benutzt.
Grüße
Pierre