Ich bin 15 Jahre in einem Dachdeckerbetrieb beschäftigt. Im aktuellen Tarifvertrag steht, wenn ich richtig informiert bin, eine Kündigungsfrist Arbeitgeber 6 Monate und Arbeitnehmer 4 Wochen zum 01. oder 15. des Monats.
(§ 622 AGB). Aber was ist mit der Kleinbetriebregelung mit weniger als 20 Angestellten? Dies trifft bei mir zu.
Welche Kündigungsfristen gelten in diesem Fall für Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Das konnte ich nicht genau herausfinden.
Antworten bitte mit Quelle (LInk)
Danke im Voraus
Gruß Mario
§ 622 BGB gilt immer.
und darf sich mit Einzelvertrag/Tarifvertrag nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers verschlechtern.
Also gilt natürlich) auch im Kleinbetreib die 6 Monate weil du 15 Jahre dort schon schaffst !
Und da niemand weiß ob Du nicht einer längerer Kündigungsfrist als 4 Wochen zugestimmt hast musst Du halt mal in deinem Arbeitsvertrag/ggf. Tarifvertrag nachschauen.
Und Tarifvertrag Dachdecker schön und gut, aber gibt’s da nur einen einzigen bundesweit ?
MfG
duck313
Das kommt ein bisschen darauf an:
„Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der
Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht
berücksichtigt.“
Wenn '68 sein Jahrgang ist, dann ist das kein Problem, ansonsten fällt er vielleicht nur unter Nr. 5 des Abs. 1.
Die Frage war sicherlich rhetorisch , aber eher nein.
https://dachdecker.org/presse/tarifvertraege/
„Von den 20 als gültig in das Tarifregister eingetragenen Tarifverträgen
im Dachdeckerhandwerk sind zurzeit zehn Tarifverträge
allgemeinverbindlich.“
Hallo Christa,
Du solltest mal Dein Wissen auffrischen. Der von Dir genannte Passus des § 622 Abs. 2 Satz 2
ist durch Urteil des EuGH vom 19.01.2010, C-555/07 (Kücükdeveci) wegen mit dem EU-Recht unvereinbarer Altersdiskriminierung bei allen Kündigungen, die seit dem 2.12.2006 ausgesprochen wurden, unanwendbar.
Das BAG hat dieses Urteil am 9.9.2010, 7 AZR 714/08 nachvollzogen.
@Mario: Bezieht sich Dein AG arbeitsvertraglich auf einen geltenden TV, muß er diesen auch für Dich zur Einsicht bereithalten.
&Tschüß
Wolfgang
Aha, danke für die Info, das habe ich in der Tat nicht gewusst, aber man lernt bekanntlich nie aus!
Gruß
Christa
Das ist eine andere „Baustelle“.
Der §622 BGB gibt die Fristen vor, wenn nicht im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag andere Fristen wirksam vereinbart sind.
Die von dir „Kleinbetriebregelung“ genannte Regel sieht keine anderen Fristen vor, sondern besagt, dass bestimmte Regeln des Kündigungsschutzes nicht für kleine Unternehmen gelten.
Grundsätzlich kann man sagen, dass bei größeren Betrieben strenge Maßstäbe eingehalten werden müssen, wenn es darum geht, ob einem Mitarbeiter überhaupt gekündigt werden DARF.
Stark vereinfacht:
Chef im Kleinbetrieb: „Herr Müller, ich kündige Ihnen fristgerecht. Ihr letzter Arbeitstag ist der 30.06.2019“
Herr Müller: „Schade. OK, ist dann wohl so.“
Chef im größeren Betrieb: „Herr Müller, ich kündige Ihnen fristgerecht. Ihr letzter Arbeitstag ist der 30.06.2019“
Herr Müller: „Warum denn?“
Chef: „Weil wir Ihre Abteilung leider wegen Unrentabilität schließen müssen.“
Müller: „OK. Aber ich könnte doch, wie Herr Meier auch, in die andere, neue Abteilung versetzt werden.“
Chef: „Nee, da ist Herr Meier ja schon.“
Müller: „MOMENT. Der Meier ist jünger, findet leichter eine Job, hat keine Frau und Kinder. ICH habe vor zwei Jahren hier gebaut, bin seit 12 Jahren in der Firma, hab Frau und zwei Kinder!“
Chef: „OK, OK. Wieviel Abfindung möchten Sie, um frewillig zu gehen?“ oder „OK, dann bleiben Sie und der Meier geht.“
Im BGB steht auch drin, das die Kündigungsfrist seitens des Arbeitgebers von 6 Monaten auf 4 Wochen verkürzt weden kann, wenn der Betrieb überwiegend unter 20 Angestellte beschäftigt. Sehe ich das richtig?
Was heist dann der Absatz „Einzelvertraglich“ ? Schriftl. Arbeitsvertrag habe ich keinen.
Bei 6 monatiger Kündigungsfrist steht immer zum Monatsende. Wenn die Frist auf 4 Wochen verkürzt werden darf, ist dann immer noch der Monatsende gültig, oder darf er mich dann auch zum 15. kündigen?
Viele Fragen auf einmal
Gruß Mario
Hallo,
in diesem Fall
gilt ausschließlich das Gesetz (auch in anderen arbeitsrechtlichen Dingen), sofern es keinen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt.
&tschüß
Wolfgang