Kündigungsfrist Arbeitnehmer

Hallo,

mein Mann möchte seinem bisherigen Arbeitgeber kündigen und sich neu bewerben. Im Arbeitsvertrag steht, dass für den Arbeitgeber die gesetzliche Kündigungsfrist gilt und sich die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers nach der des Arbeitgebers richtet. Er ist nun sechs Jahre direkt über die Firma eingestellt gewesen. Daraus ergibt sich dann ja eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende.

Jetzt kommt der Haken an der Sache: Vor der direkten Einstellung über das Unternehmen, war er schon zwei Jahre über eine Zeitarbeitsfirma eingestellt, aber für dasselbe Unternehmen tätig. Zudem hat er seine dreijährige Ausbildung im besagten Unternehmen gemacht. Zwischen Ausbildung und Anstellungsverhältnis über die Zeitarbeitsfirma hat er vier Monate bei einem anderen Arbeitgeber gearbeitet.

Übersicht:
10/2010- dato: besagtes Unternehmen
11/2008-09/2010: Zeitarbeitsfirma für besagtes Unternehmen
07/2008-10/2008: anderer Arbeitgeber
08/2005-06/2008: Ausbildung im besagten Unternehmen

Muss zur Dauer des Beschäftigungsverhätnisses noch etwas aus der Ausbildung oder der Anstellung über die Zeitarbeitsfirma hinzugerechnet werden, so dass man ggf. bei einer längeren Kündigungsfrist landet?

Vielen Dank schon einmal für die Hilfe!

Hallo,

Massgeblich ist das Datum auf dem gültigen Arbeitsvertrag.

Im gegenseitigen Einvernehmen sind auch kürzere Fristen möglich.

MfG Peter(TOO)

Einem Aufhebungsvertrag verschliesst sich ein Arbeitgeber seltenst.
Was soll der auch mit enem Angestellten, der „weg will“ und entsprechend demotiviert ist?

Davon träumen viele Arbeitnehmer !

Nur leider bleibt es bei diesem Traum, man kann den Chef nicht kündigen, ihm gehört ja der ganze Laden.
Man kann nur selbst kündigen.

Nämlich seinem Arbeitgeber, also dem Chef. Wem denn sonst?

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