Kündigungsfrist bei befristete arbeitsvertrag
Meine frage : Wen mein befristeten arbeitsvertrag schriftlich mitgeteilt das es nicht mehr verlängert muß ich die 1 Monat kündigungsfrist enhalten ? auch wen ich ein neue arbeitsttele gefunden habe die mich sofost einstelt ? mein Vertrag ist bis 30 Mai und der neue Arbeitgeber möchte mich sofort einstllen .
mgf und danke in voraus für die Antvorten
Hallo,
wenn ich die Frage richtig verstehe, dann möchtest du wissen, ob du mit einmonatiger Frist oder sofort kündigen kannst.
Die Antwort lautet: Nein.
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann nämlich überhaupt nicht (ordentlich) gekündigt werden.
Genauer gesagt:
„Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.“ (TzBfG, §15, 3)
Wenn es in deinem Arbeitsvertrag oder in dem anwendbaren Tarifvertrag eine entsprechende Option geben würde, hättest du diese uns ja genannt, oder?
Das bedeutet dann für dich:
Der Vertrag muss bis zum Ende erfüllt werden. Der Chef darf dir nicht vorher kündigen, du darfst auch nicht vorher kündigen.
Nur „außerordentliche“, fristlose Kündigungen sind möglich.
Man darf aber mal mit dem Vorgesetzten über einen Aufhebungsvertrag sprechen. Man kann sich nämlich einigen, dass man in beiderseitigem Einverständnis das Arbeitsverhältnis eher als vorgesehen beendet.
mein befristete arbeitsvertrag endet zum 31 Mai 2018 und der neue Arbeitgeber möchte mich sofort einstllen am 15 März 2018 .
Nur, falls diese dem/der Fragesteller/in bekannt war.
Tja - mögen wird er schon mögen. Aber können wird er nicht können.
Es sei denn, Du machst das, was in so einer Situation auf der Hand liegt: Du sagst Deinem Arbeitgeber, der Dich ja offenbar gerne loshaben möchte, dass Du ihm da helfen kannst und ihm nicht unbedingt bis zum letzten Tag des geltenden Vertrags am Bein hängen brauchst.
Jo, und dann bekommst Du eine Antwort - sorum oder sorum.
Und dann weißt Du Bescheid.
Schöne Grüße
MM