Kündigungsfrist Öffentlicher Dienst befristeter Vertrag

Hallo liebe wer weiss was-User,
ich habe eine Frage zu einem befristeten Vertag im Öffentlichen Dienst.
Dieser Vertrag wurde nach zwei Jahren erstmalig weitere zwei Jahre verlängert.
Ich habe Stellenanteile von einer anderen Kollegin, die immer wieder Ihre reduzierte Stelle verlängert.
Wie lang ist die Kündigungsfrist des Vertrages, wenn ich selber kündige, da ich ein attraktieveres Angebot erhalte? Gilt dann die Kündigungsfrist wie zu Beginn meiner Tätigkeit oder wie nach der Probezeit?

Kann mir jemand helfen? Das were wirklich sehr nett.
Danke!

hallo,

um Dir antworten zu können, solltest du mitteilen, was in deinem vertrag zum Thema Kündigungsfrist eigentlich drinsteht.

&Tschüß
Wolfgang

Ich habe nur eine Vertragsverlängerung unterzeichnet, in der keine Kündigungsfristen genannt sind. In dem vorherigen Vertrag sin die Standardfristen von wegen fristlose Kündigung innerhalb der 6-monatigen Probezeit etc. genannt.

Beste Grüße

Wenn da nicht explizit etwas anderes gesagt ist gibt es keine neue Probezeit, und auch da ist keine fristlose Kündigung möglich, sondern innerhalb von vierzehn Tagen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, also am 15. oder zum Monatsende mit einer Frist von vier Wochen.

Hallo

Auch bei einem befristeten Vertrag?

Viele Grüße

Hallo,

hierzu

würde ich Dir mal dringend einen Blick in § 15 Abs. 3 TzBfG empfehlen:

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html

&Tschüß
Wolfgang

@ sommerwetter:
Geht’s vielleicht noch etwas ungenauer ?

Sachdienliche Antworten gibt’s halt nur bei sachdienlichen Sachverhaltsschilderungen.
(wenn man schon die Kohle für einen Fachmenschen sparen will…)
&Tschüß
Wolfgang