Kündigungsfrist umgehen

Hallo zusammen,

ich will bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen. Meine Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Quartalsende. Da wäre der 31.05.2017 der letzte Tag. Ich will jedoch nicht zum 31.05. sondern zum 31.08.2017 kündigen, damit meine Kollegen noch Urlaub machen können, den sie fest geplant haben.
Außerdem muss jemand für meine Position gefunden werden.

Meine frage: Kann ich am 31.05.2017 zum 31.08.2017 kündigen?

Nein, Du kannst aber am 30.06. zum 1.10. kündigen.
Ein Quartal ist z.B. Januar, Februar, März. April, Mai, Juni u.sw. und nicht wie Dir vorzuschweben scheint, Juni, Juli, August. https://de.wikipedia.org/wiki/Quartal ramses90

Bitte was?

1 Like

Wie, bitte was, steht doch da, durch Punkt getrennt, mit Wiki Artikel der´s nochmal genau erklärt. ramses90

Heißt, es gibt 4 mögliche Termine im Jahr, zu denen du regulär kündigen kannst:
31.03.
30.06.
30.09.
31.12.
Die Kündigung muss mindestens vier Wochen vorher erfolgen, das kann aber auch früher geschehen.

Zu anderen Zeitpunkten kann das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden, den Du mit deinem Arbeitgeber abschließt - sofern ihr euch einig seid.

Ah… war missverständlich formuliert.

Das Quartalsende ist aber der 30.09., nicht der 01.10.

1 Like

Ok. Also gibt es keine Möglichkeit die gesetzliche Regelung zu nehmen?

Wie meinst Du das?
Die gesetzliche Regelung ist: „es gilt, was im Vertrag steht.“

Du kannst einseitig zum 30.09. kündigen, das muss spätestens vier Wochen vorher passieren. Die Kündigung muss dem Arbeitgeber also spätestens am 02.09. vorliegen.
Oder du kannst einvernehmlich mit deinem Arbeitgeber vereinbaren, dass das Arbeitsverhältnisses zu irgendeinem anderen Zeitpunkt endet, zum Beispiel auch zum 31.08. Dabei müssen keine Fristen beachtet werden, es müssen aber beide Seiten einverstanden sein.

Hi!

Wie Du ordentlich kündigen kannst, steht hier ja schon.

Aber ganz ehrlich:
Wenn Du mit Deinem Arbeitgeber sprichst und das hier

einfließen lässt, muss er doch mit dem Klammerbeutel gepudert sein, einer Beendigung zum 31.08.2017 nicht zuzustimmen.

Fairer kann man sich als AN ja kaum verhalten …

VG
Guido