Wenn man keine Ahnung hat …
Ah - Arbeit während des Urlaubs …
Solltest du für diese 2 Tage kein Geld erhalten, bist du de facto eine kostenlose Aushilfe.
Selbst ohne Bezahlung muss der neue „Arbeitgeber“ dich korrekt in der Unfallversicherung anmelden.
Ich zitieren dich:
Man muss sich überhaupt nichts zusammenreimen um die einfache Tatsache zu erkennen, dass es sich mindestens um einen Verstoß gegen das MiLoG handelt.
Selbst bei geregelten entgeltfreien Praktika (um ein solches handelt es sich hier ausdrücklich nicht, da du nicht in den definierten Personenkreis fällst) muss eine Anmeldung zur Sozialversicherung für die Berufsgenossenschaft erfolgen.
Über den Bereich der Schwarzarbeit werde ich jetzt nicht referieren.
Bevor du Anderen (noch dazu welchen, deren täglichen Brot es ist, sich mit solchen Dingen zu befassen) fehlende Konstruktivität vorwirfst oder, wie hier, dass sie sich etwas zusammenreimen, solltest du versuchen, in der Realität anzukommen und Tatsachen einfach mal hinnehmen.
Du warst es, der eine Frage gestellt hat, aus der sich eine Diskussion entwickelt hat - dass ich darauf rechtlich fundiert antworte, solltest du einfach zur Kenntnis nehmen, auch, wenn dir die Antworten nicht gefallen.