Kündigungsfrist unwirksam / umgänglich?

Natürlich ist es das nicht - er bekommt ja sonst keine 2 Tage eine kostenlose Aushilfe, die er vermutlich nicht einmal vernünftig anmeldet …

Und ebenso erkennt jeder, der sich mit Bewerbungen beschäftigt, dass es sich dann um fiktive Sachen und um heiße Luft handelt.
Wenn nicht, gibt es immer noch die Wartezeit aus § 1 Abs. 1 KschG, im Zweifel verknüpft mit einer Probezeit (Abs. 3), die eine Entsorgungsfrist drastisch verkürzen kann.

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Natürlich ist es das nicht - er bekommt ja sonst keine 2 Tage eine
kostenlose Aushilfe, die er vermutlich nicht einmal vernünftig anmeldet

was ist das denn für ein Unkonstruktiver, zusammengereimter Beitrag?!

Nochmals zum Nachlesen:

Ich habe 2 Tage Urlaub - in diesen 2 Tagen schaue ich mir die neue Firma an, ob es von der Arbeit / Mitarbeitern / etc. passt.
Wo ist da die kostenlose, nicht angemeldete Aushilfe?

Wenn man keine Ahnung hat …

Ah - Arbeit während des Urlaubs
Solltest du für diese 2 Tage kein Geld erhalten, bist du de facto eine kostenlose Aushilfe.
Selbst ohne Bezahlung muss der neue „Arbeitgeber“ dich korrekt in der Unfallversicherung anmelden.

Ich zitieren dich:

Man muss sich überhaupt nichts zusammenreimen um die einfache Tatsache zu erkennen, dass es sich mindestens um einen Verstoß gegen das MiLoG handelt.

Selbst bei geregelten entgeltfreien Praktika (um ein solches handelt es sich hier ausdrücklich nicht, da du nicht in den definierten Personenkreis fällst) muss eine Anmeldung zur Sozialversicherung für die Berufsgenossenschaft erfolgen.
Über den Bereich der Schwarzarbeit werde ich jetzt nicht referieren.

Bevor du Anderen (noch dazu welchen, deren täglichen Brot es ist, sich mit solchen Dingen zu befassen) fehlende Konstruktivität vorwirfst oder, wie hier, dass sie sich etwas zusammenreimen, solltest du versuchen, in der Realität anzukommen und Tatsachen einfach mal hinnehmen.

Du warst es, der eine Frage gestellt hat, aus der sich eine Diskussion entwickelt hat - dass ich darauf rechtlich fundiert antworte, solltest du einfach zur Kenntnis nehmen, auch, wenn dir die Antworten nicht gefallen.

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Die Anmesie scheint bei Euch in Unternehmen begründet zu sein.
Ich zitieren dich erneut:

Gestern wäre genügend Zeit gewesen, ein Einwurfeinschreiben an den Chef zu versenden, welches mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit heute in seinen Emfangsbereich gelangt wäre.
Dein UP war von gestern …

Wie ich Leute liebe, die denen, welche einfach nur hilfreiche Antworten geben, die einem nicht passen, so selten dämliche, einfach nur pampige Kommentare geben …

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Dann kann man leider an dieser Stelle nicht angreifen. Das BGB sieht nämlich vor, dass Klauseln zur Kündigungsfrist unwirksam sind, wenn sie den AN gegenüber den AG benachteiligen.