Kündigungsfrist unwirksam / umgänglich?

Hallo,

ich arbeite seit Nov. 2010 bei Fa. XY,
die Firma meldete Anfang 2012 Insolvenz an, im März 2012 wurde aus der GmbH & Co.KG eine GmbH gegründet und die Mitarbeiter übernommen.
Ich habe den Arbeitsvertrag damals mit der GmbH & Co. KG abgeschlossen,
bei Übernahme in die GmbH gab es zwar eine schriftliche Ergänzung zu diesem Vertrag (u.A. Verkürzung der Arbeitszeit von 45 auf 40 Std), die aber weder von Seiten der Geschäftsführung noch von mir unterschrieben wurde.
Jetzt die Frage: ist es somit möglich, die 2010 abgesprochene Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende zu umgehen? Es besteht ja kein Vertrag mit der GmbH?!

Du hast seitdem gearbeitet? Dann besteht sehr wohl ein Arbeitsvertrag, wenn auch nicht schriftlich fixiert. Und in dem Fall gelten die Fristen des BGB.

…kein schriftlicher Vertrag, richtig.

D.h. ich müsste mich lediglich an die gesetzliche Kündigungsfrist halten?

Da wäre ich mir nicht sicher.
Du wirst ein Betriebsübergangsschreiben bekommen haben - zumindest gehe ich davon aus. Dem kannst du widersprechen oder nicht. Da du nicht widersprochen hast gehe ich fest davon aus, dass das einer konkludenten Zustimmung gleichsteht - sonst hättest du ja Widerspruch eingelegt.

Per BGB stehen dir zumindest 2 Monate Kündigungsfrist zu, wenn dein Betriebsübergang NICHT gültig war und du jetzt irgendwie nirgends angestellt bist, bzw. keine Regelung zu Kündigungsfristen greifen sollte. Warum sprichst du nicht einfach mal mit dem Chef der Firma und machst einen Aufhebungsvertrag? Wenn du die Kündigung morgen abgibst, bist du eh Ende Dezember raus. Keine Ahnung, ob du dir jetzt unbedingt den juristischen Stress wegen eines einzelnen Monats antun möchtest.

Inwiefern das juristisch haltbar ist zu sagen: „Ich habe ja gar keinen Vertrag mit Firma XYZ“ - dann aber jeden Tag dort arbeiten zu gehen und monatlich Gehalt zu bekommen … fragwürdig.

An deiner Stelle würde ich da wohl mal von der Korrektheit ausgehen. Ansonsten hättest du wohl schon im April 2012 einen Widerspruch einreichen müssen.
https://dejure.org/gesetze/BGB/613a.html sagt dir dazu, was du wissen musst.
Sofern es keine Anpassungen am Gehalt gab, hat sich ja auch nichts zu deinem Nachteil geändert - eher zum Vorteil.

Ob ich das an deiner Stelle riskieren würde … eher nicht.

Öhm, nö.
Also Teil 1 ja, Teil 2 halt nicht.

Es gibt eine Vereinbarung, die mitnichten schriftlich getroffen werden musste.

Mit dem Betriebsübergang gem. § 613 a BGB wurden sämtliche Rechte und Pflichten übernommen - ich betone hier mal das Wort „Rechte“.

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Hi!

Damit tritt dann § 613 a BGB in Kraft, was bedeutet, dass der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten übernommen wird.
Wenn im Arbeitsvertrag, den Du mit der GmbH & Co. KG wirksam eine längere Kündigungsfrist vereinbart wurde als die im § 622 Abs. 1 BGB genannte, dann wurde auch dieser Teil rechtswirksam übernommen.

Legal wohl eher nicht - eine Aufhebung ist da das Mittel der Wahl.

Natürlich besteht der.

VG
Guido

Hi!

3 Monate zum Quartalsende bedeutet zum heutigen Tag das Enddatum 31.03.2017 …

Besteht diese Kündigungsfrist für beide Seiten?

Nein:
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/kuendigung/kuendigung-von-3-monaten-zum-quartalsende/
Kündigungszugang bis zum 30. September:
Kündigung wird zum 31. Dezember wirksam

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Shit, wir haben ja noch September :stuck_out_tongue_closed_eyes:

Sorry, da war ich meiner Zeit voraus …

ja, sowohl für AG als auch AN

mit so einer Geißel-Frist ist es schlichtweg unmöglich, einen neuen Job anzutreten.
Ich gehe nächste Woche 2 Tage in einem neuen Betrieb Probearbeiten.
Nach den 2 Tagen wird entschieden, ob ich dahin wechsle.
Wenn aber der potenziell zukünftige Arbeitgeber erfährt, dass ich erst in 6 Monaten die Stelle antreten kann,
wars das.

Mit dem Chef zu reden ist einfach unmöglich.
Das ist so ein Waschlappen, der sagt Dir ins Gesicht zu allem Ja & Amen, dreht sich dann um und weiß von nix mehr.
Emails, die an Ihn gesendet werden, hat er grundsätzlich „nicht erhalten“ und antwortet auch entsprechend nicht darauf.

ok, so weit so gut.

Und wie ist es in dem Fall, dass mir die Weiterarbeit im Betrieb XY unmöglich ist?
Wir sind seit Jahren mal mehr, mal weniger zahlungsunfähig. Lieferanten sperren uns wegen offnener Rechnungen, dementsprechend ist kein Rankommen an Material, was in Folge wieder zum Eklat mit Kunden führt.
Banken / Sozialversicherungen / Finanzamt pfänden regelmäßig das Konto, sodass ich zum Teil wochenlang „handlungsunfähig“ im Geschäft sitze.

Gehälter werden teilweise mit 8 Wochen Verstpätung ausbezahlt (Ich habe den Chef deswegen schon 3mal schriftlich abgemahnt).

Kann man mit diesen Fakten irgendwas „hinbiegen“?

Ich hatte damit noch nie Probleme - momentan habe ich 6 Monate zum Halbjahresende.
Gute Arbeitgeber warten auf gute Arbeitnehmer - gute Arbeitgeber lassen einen noch aktiv Beschäftigten aber auch nicht zur Probe arbeiten.

Vielleicht sollte man vorher lesen, was man unterschreibt.

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Aufhebung vorbereiten, doppelt ausdrucken, Gespräch suchen, unterschreiben lassen!
Dann kann Dir seine Amnesie egal sein.

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Gib einfach HEUTE deine Kündigung ab und du bist Ende des Jahres raus. Viel einfacher kannst du es doch gar nicht haben.

Du kannst dich natürlich auch gern auf einen teuren Rechtsstreit einlassen - und versuchen IRGENDWIE rauszukommen, weil du angeblich nicht in der Firma angestellt bist.

Dass du Ärger mit Kunden hast, weil dein Chef nicht für Materialnachschub sorgen kann, ist sicher kein Grund für eine fristlose/außerordentliche Kündigung deinerseits. Gehälter werden verspätet ausgezahlt - dann hilft nur: Frist setzen. Aber auch da wirst du erstmal eine Frist abwarten müssen. Viel schneller kommst du mit so etwas sicher nicht aus dem Unternehmen raus als zum 31.12.2016.

Also gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Rechtsstreit suchen, dass du ja angeblich nicht bei deiner GmbH da angestellt bist - ändert aber nichts daran, dass du zu 99% wohl ein Betriebsübergangsschreiben bekommen hast - dem du auch nicht widersprochen hast. Ergo ist der Chef hier in meinen Augen safe, zumal er wohl auch nicht deine Kündigungsfristen zu deinem Nachteil geändert hat. Dann kannst du jetzt überlegen, inwiefern sich deine Kündigungsfrist dadurch beeinflussen lässt. Vermutlich gar nicht, ergo ist deine alte Kündigungsfrist (die deiner aktuellen entspricht) immer noch aktiv.
  2. Weiter im Forum rumsuchen und schauen, wie man sich IRGENDWIE rauswinden könnte.
  3. HEUTE (wie ich schon gestern geschrieben habe) einfach Kündigung ausdrucken, unterschreiben, abgeben und Empfang quittieren lassen. Dann bist du Ende Dezember raus.
  4. Gespräch mit dem Chef suchen. Direkt Aufhebungsvertrag ausdrucken + Unterschreiben lassen. Dann bist du zum Datum X raus.

Warum kündigst du denn nicht einfach direkt? So viel schneller kannst du es doch gar nicht mehr haben …

Was stört dich daran, einfach zum 31.12.2016 zu kündigen, indem du HEUTE deine Kündigung direkt abgibst?

Wenn der AG mindestens zwei Gehälter im Rückstand ist, dann reicht das idR. für eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB.

Das wird mit einem neuen Job natürlich schwierig, da man nicht in die Zukunft schauen kann, wann es mal wieder so weit ist.

Man könnte natürlich wegen der ständigen wiederkehrenden Verspätungen der Gehaltszahlung einen Grund erkennen, darauf dann fristlos kündigen und hoffen, dass der AG den Weg vor das Arbeitsgericht scheut.
Wenn er schon die Gehälter nicht zahlen kann, liegt es nah, dass auch ein Anwalt nicht bezahlt werden kann … (das ist ausdrücklich KEIN Tipp!)

es ist noch gar nix unterschrieben.
2 Tage in bei einem vielleicht zukünftigen Arbeitgeber sagen mehr aus / bringen viel mehr Erkenntnis als jede Bewerbung - und das sowohl für den AG als auch AN!
Fiktive Sachen in ne Bewerbung reinschreiben und die entsprechend auflbasen kann jeder.
durch das „Praktikum“ kann man aber sehen, was tatsächlich dahinter steckt

also erstens mal habe ich keinem Satz geschrieben, dass ich NICHT bei der GmbH angestellt bin.
Ich stellte lediglich die Frage, ob durch die nicht schriftliche Übernahme auch die damals vereinbarte Kündigungsfrist weiterhin gültig ist.

Zweitens bin ich allein im Büro,
es kann mir also niemand eine Empfangsbestätigung der Kündigung erstellen.