Moin,
angenommen, der Arbeitsvertrag wäre in 2011 als befristeter Vertrag geschlossen worden. Am 31.08.2013 wäre er in einen unbefristeten Arbeitsvertrag gewandelt worden. Zählt die Kündigungsfrist ab 2011 oder 2013? In der Befristung wurde nichts von Kündigung erwähnt.
Wäre schön, wenn ich auch ein paar Pragraphen bekommen würde. Wäre noch schöner, wenn ich nur vier Wochen nach Kündigungsschutzgesetz (dies kommt zur Anwendung) hätte. Ich bin mir halt nicht sicher, ob die Befristung hier mitzählt.
Danke
Soon.