Hallo!
Ein Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag in einem Altenheim mit einer kirchlichen Trägerschaft abgeschlossen (Gesellschaftsform des Arbeitgebers war eine gGmbH). Das Beschäftigungsverhältnis besteht seit dem 01.01.2010. Laut Arbeitsvertrag beträgt die Kündigungsfrist 4 Monate zum Quartalsende. Der Arbeitgeber ist im Jahr 2016 in die Insolvenz gegangen.
Durch die Insolvenz des Arbeitgebers wurde das Altenheim von einem anderen Altenheim übernommen. Dieses Altenheim führt die Gesellschaftsform GmbH. Ein neuer Arbeitsvertrag wurde nicht abgeschlossen. Bis auf den Namen des Arbeitgebers hat sich augenscheinlich für den Arbeitnehmer nichts geändert.
Der Arbeitnehmer möchte den Arbeitgeber wechseln und kündigen.
Bleiben die „alten Kündigungsfristen“ des Arbeitsvertrags bestehen oder gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen?
Sollten die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten, zu wann kann das Beschäftigungsverhältnis bei einer Aushändigung der Kündigung bis zum 31.03.18 beendet werden?
Danke
Carsten