Kündigungsgrund Arbeitszeugnis

Hi,
gibt es im Arbeitsrecht entsprechende Paragraphen, in denen der Kündigungsgrund („auf eigenen Wunsch“) für ein Arbeitszeugnis juristisch festgelegt wird, sofern der Arbeitnehmer die Kündigung (ohne Wissen des Arbeitgebers) eingereicht hat?

VG
patrick

Wie soll denn das gehen?

Servus,

nein.

Es gibt im Arbeitsrecht überhaupt keine gesetzlichen Regelungen zu detaillierten Formulierungen im Arbeitszeugnis. Diese sind allesamt aus üblicher Praxis und teils von der Rechtsprechung entwickelt worden, nichts davon ist gesetzlich normiert.

Alles, was dazu ‚Paragraph‘ heißt, findet man in § 109 GewO - hier isser: http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__109.html

Schöne Grüße

MM

ah ok, hatte mich schon gewundert, warum ich keine weiteren gesetzlichen Regelungen dazu finde. Vielen Dank Aprilfisch!

Hallo,

Hat mich beim ersten lesen auch verwirrt.

Sinn macht es, wenn der neue AG, nicht weiss, wie der AN beim alten AG gegangen ist.

MfG Peter(TOO)