Kündigungsklausel mit Extravereinbarung rechtlich gültig?

Hallo ihr Lieben,

mich interessiert folgender Fall brennend, der mir irgendwie so in den Sinn gekommen ist :wink: :smile:
Angenommen ein Arbeitnehmer hätte einen Arbeitsvertrag mit 6-monatiger Probezeit. Im Vertrag stünde der Beginn der Arbeitsaufnahme (beispielsweise 01.01.1026) , aber kein Ende. Auf den ersten Blick würde das aussehen, wie ein unbefristeter Vertrag, da keine Befristung angegeben wäre.
Unter der Rubrik „Probezeit und Kündigung“ stünde folgendes: „… Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende gekündigt werden… . …“
Hier würden die gesetzlichen Regelungen keine Beachtung bekommen. Wäre diese Vereinbarung rechtens, so grundlos und ohne Einhaltung von 6 Wochen zu kündigen?
Wäre über eine Lösung meines Albtraumes sehr dankbar. :sunny:
LG
Heike

Servus

Klick mich

Oh…Danke

Bitte schön

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Hallo,

Das sieht dann nicht nur so aus, das ist dann ein unbefristeter Vertrag.

Das kann so zulässigerweise vereinbart werden. Hier geht es lediglich um die Kündigungsfrist.

Hier liegt Dein Denkfehler. Die alleinige Vereinbarung einer Kündigungsfrist bedeutet nicht, daß „grundlos“ gekündigt werden darf. Natürlich gelten auch weiterhin gesetzliche Vorschriften sowie die dazu ergangene Rechtsprechung weiter Das muß nicht ausdrücklich vereinbart werden.