Hallo ihr Lieben,
mich interessiert folgender Fall brennend, der mir irgendwie so in den Sinn gekommen ist
Angenommen ein Arbeitnehmer hätte einen Arbeitsvertrag mit 6-monatiger Probezeit. Im Vertrag stünde der Beginn der Arbeitsaufnahme (beispielsweise 01.01.1026) , aber kein Ende. Auf den ersten Blick würde das aussehen, wie ein unbefristeter Vertrag, da keine Befristung angegeben wäre.
Unter der Rubrik „Probezeit und Kündigung“ stünde folgendes: „… Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende gekündigt werden… . …“
Hier würden die gesetzlichen Regelungen keine Beachtung bekommen. Wäre diese Vereinbarung rechtens, so grundlos und ohne Einhaltung von 6 Wochen zu kündigen?
Wäre über eine Lösung meines Albtraumes sehr dankbar.
LG
Heike