Kündigungsschutz Kleinbetrieb / Franchise

Hallo zusammen,

ich benötige bitte eine Auskunft:
Folgender Fall wird angenommen:

Mitarbeiterin A, 10 Jahre im Betrieb mit 15 Std./Wo. beschäftigt, wurde während einer langfristigen Erkrankung gekündigt.
Nun ist dieser Betrieb eigentlich ein Kleinbetrieb, so dass das Kündigungsschutzgesetz nicht greift. Kürzlich wurde dieser Betrieb von einer „großen Kette“ übernommen und arbeitet als sogenanntes Franchiseunternehmen.

Nun die Fragen:

  1. Bleibt der Betrieb trotz Franchise für´s Personal eigenständig, so dass die Form eines Kleinbetriebs bestehen bleibt oder zählt jetzt das „Großunternehmen“?

  2. Bei Kleinbetrieben ist der Kündigungsschutz ziemlich „abgespeckt“, d.h. auch eine mögliche Abfindung wird wahrscheinlich nicht gezahlt werden. Wie sieht es mit dem Wunsch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank!

hallo,

es ist einer der Zwecke des Systems „Franchise“, Kleinunternehmen zu schaffe, die durch ihre Betriebsgröße Arbeitnehmerschutzvorschriften „unterlaufen“.
Der Franchisenehmer ist grundsätzlich eigenständiger Unternehmer, der Franchisegeber hat keine Arbeitgeberfunktion ggü. dem einzelnen AN im Franchise-Betrieb.

&Tschüß
Wolfgang

Danke für die Antwort.

Wenn man dann aufgrund der Situation „Kleinbetrieb“ keine Kündigungsschutzklage einreichen kann, welche Möglichkeit hat man (auf einem anderen Klageweg?)

  • an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
  • ausstehende Bezahlung von Überstunden
  • etc.
    zu kommen?

Ist in dieser Konstellation eine Abfindung direkt hinfällig?

Arbeitszeugnis und Bezahlung von noch ausstehenden Überstunden haben mit der Kündigung an sich gar nichts zu tun.
Beides kann man verlangen.

Eine Abfindung nicht, es gibt gar kein Recht auf eine Abfindung. Manchmal kann so etwas im Vertrag oder Tarifvertrag selten, hier wird es absehbar nicht so sein.
Und bei einer Klage gegen die Kündigung könnte als Vergleich so eine Abfindung herauskommen (wenn der AG auf den Vorschlag des Gerichts eingeht).
Rechne mal eher nicht damit.

MfG
duck313