Hallo zusammen,
ich benötige bitte eine Auskunft:
Folgender Fall wird angenommen:
Mitarbeiterin A, 10 Jahre im Betrieb mit 15 Std./Wo. beschäftigt, wurde während einer langfristigen Erkrankung gekündigt.
Nun ist dieser Betrieb eigentlich ein Kleinbetrieb, so dass das Kündigungsschutzgesetz nicht greift. Kürzlich wurde dieser Betrieb von einer „großen Kette“ übernommen und arbeitet als sogenanntes Franchiseunternehmen.
Nun die Fragen:
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Bleibt der Betrieb trotz Franchise für´s Personal eigenständig, so dass die Form eines Kleinbetriebs bestehen bleibt oder zählt jetzt das „Großunternehmen“?
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Bei Kleinbetrieben ist der Kündigungsschutz ziemlich „abgespeckt“, d.h. auch eine mögliche Abfindung wird wahrscheinlich nicht gezahlt werden. Wie sieht es mit dem Wunsch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank!