Hallo zusammen,
ein AN erhält eine Kündigung fristgerecht zum Ende der Kündigungsfrist, mit sofortiger Freistellung erhalten. Vorher hatte der AN einen angebotenen Aufhebungsvertrag abgelehnt.
Vorherige Abmahnungen hat der AN nicht gehabt oder sind ihm einfach nicht bekannt. Keine Ahnung, ob nachträglich irgendwelche ‚auftauchen‘.
Ein Grund wird in dem Kündigugnsschreiben nicht genannt und bei nachträglicher Anfrage wird nicht geantwortet.
AG hat mehr als 1000 Mitarbeiter.
Falls der AN sich entscheidet eine Kündigungschutzklage einzureichen:
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Soll er schon bei der Einreichung anwaltlich vertreten sein oder kann man auch nachher einen Anwalt hinzuziehen?
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Falls der AN den Prozess verliert, was passiert dann? Ist der Gütetermin ein Termin mit den Anwälten der Gegenseite(Firma)?
Vorab schon vielen Dank und freundliche Grüße!