Kündigungsschutzklage läuft , aber beklagtes Unternehmen vollzieht Geschäftsaufgabe - Was nun?

Hallo,

Frau A arbeitete im Unternehmen B und wurde 2017 gekündigt. Das Kündigungsschutzverfahren auf Wiedereinstellung wurde in der 1.Instanz verloren. Es wurde Revision eingelegt , der Gerichtstermin ist im August.
Das Gericht hat einen Vergleich mit Abfindung vorgeschlagen, die Klägerin Frau A hat zugestimmt. Der Status der Gegenpartei ist unbekannt.
Jetzt beabsichtigt die Eigentümerin das Unternehmen zu schliessen. Was wird nun aus der Kündigungsschutzklage und dem angestrebten Vergleich?

Danke für die Antworten

hallo,

die Kündigungsschutzklage bleibt davon unberührt. Die Eigentümerin muß Vorsorge treffen, daß evtl. Forderungen aus der Vergangenheit im Rahmen der Liquidation (wenn es sich tatsächlich nicht um eine Insolvenz handelt) befriedigt werden können. Dazu gehören auch Forderungen der AN.
Sofern der vergleich noch nicht rechtswirksam ist, könnte (und sollte) die Eigentümerin aus Anlass der Geschäftsaufgabe nochmals kündigen.
Auch bei einer Liquidation müssen sämtliche bestehenden Arbeitsverträge fristgerecht ordentlich gekündigt werden (BAG vom 31.01.2008, 8 AZR 2/07). Alleine die Liquidation beendet die Arbeitsverhältnisse und die Vergütungspflicht nicht automatisch.

&Tschüß
Wolfgang