Kündigungsschutzklage / Weiterbildung

Hallo,

ich strebe während meiner Kündigungsschutzklage/Arbeitslosigkeit eine Weiterbildung an. Es steht noch nicht fest ob privat finanziert oder über einen Bildungsgutschein.
Sollte ich die Klage gewinnen, muss ich die Weiterbildung dann abbrechen und umgehend an den Arbeitsplatz zurück?

Vielen Dank.

Servus,

jein.

„Gewinnen“ dürfte in Deinem Fall wie in vielen anderen auch sein, dass die Kündigung, falls sie fristlos gewesen sein sollte, in eine fristgerechte ordentliche Kündigung (mit Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses) umgewandelt wird und Du außerdem eine Abfindung und ein gutes Zeugnis bekommst. Aber das kannst Du selber viel besser beurteilen, Du kennst ja den Zusammenhang und die Einzelheiten, von denen Du jetzt nichts geschrieben hast.

Dass eine Klage auf Weiterbeschäftigung tatsächlich auf Weiterbeschäftigung und nicht auf eine mehr oder weniger hohe Abfindung hinausläuft, ist nicht so furchtbar häufig. Wenn das aber in Deinem Fall realistisch anzunehmen ist, musst Du in diesem Fall natürlich auch Deinen Part des Arbeitsvertrags erfüllen und stante pede wieder auf Arbeit erscheinen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

falls Du bis zum Kammertermin Klarheit hast, kannst du bzw. Dein Anwalt natürlich jederzeit einen Auflösungsvertrag (gegen entspr. Abfindung) vorschlagen. Geht der AG darauf nicht ein, kann man auch beim ArbG einen Antrag nach § 9 KSchG stellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__9.html

&Tschüß
Wolfgang