Kündigunsfrist berechnen

Hallo Community,

ich muss euch wieder mit meinen Fragen belästigen. Alleine komme ich hier leider nicht weiter.

Ich möchte meine Arbeitsstelle kündigen. Nun steht in meinem Vertrage folgendes: „[…]Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres[…]“

So verstehe ich das: ich kann zum 31.03 / 30.06 / 30.09 und zum 31.12 kündigen. Zudem muss meine Kündigung 6 Wochen vor z.B. 30.09 beim Arbeitgeber ankommen. Sprich ich muss jetzt (11.08.2015) die Kündigung beim Arbeitgeber abgeben. Ich bin 7 Jahr im Unternehmen (01.12.2015 werden es 8 Jahre), deswegen muss ich 2 Monate Kündigungsfrist einhalten. Bedeutet, einen neue Arbeitsstelle kann ich erst ab dem 01.12 annehmen.

Ist das soweit richtig?

Danke für eure Hilfe.

Gruß

Servus,

die längere Kündigungsfrist gilt nur dann auch für den Arbeitnehmer, wenn das ausdrücklich so vereinbart ist. Wenn es keine besondere Vereinbarung gibt, gelten die 6 Wochen zum Quartalsende auch noch, wenn Du 120 Jahre im Unternehmen sein wirst.

Wenn 6 Wochen zum Quartalsende gelten, lassen die sich abzählen: 1. > 23.09. - 2. > 16.09. - 3. > 09.09. - > 4. 02.09. - 5. > 26.08. > 6. > 19. 08.

Falls zwei Monate zum Monatsende gelten sollten, ist der nächste mögliche Termin der 31. Oktober, d.h. am 01. November kann es weitergehen.

Schöne Grüße

MM