Kündungsfrist ohne Arbeitsvertrag?

Hallo liebe Rechtsexperten!

Wie lange ist die Kündigungsfrist, wenn jemand nach der Ausbildung übernommen wurde, aber nie ein Arbeitsvertrag unterschrieben wurde? Gelten da trotzdem die gesetzlichen 4 Wochen?

Danke und beste Grüße
Schmunzelmonster

Hallo,

nein, es gilt keine starre 4-Wochen-Frist. §622 BGB nennt die Fristen in Abhängigkeit der Dauer der Beschäftigung.

Grüße

Danke für die Antwort. Ich hätte dazu sagen sollen, dass der AN kündigen will. :wink:

Nun gut, selbst dazu sagt §622 alles nötige aus.

Wenn er da gearbeitet hat und er bezahlt wurde, dann gibt es einen Arbeitsvertrag (schlüssiges Handeln).

Die Kündigung muss allerdings schriftlich erfolgen.

er war dort in Ausbildung und wurde nach Prüfung übernommen. Durch konkludentes Handeln ist ein AV entstanden. Damit ist automatisch das BGB im Boot.

Durch eigenmächtige Kündigung gibt´s automatisch eine 3-Monatssperre durch das Jobcenter

Macht nichts! Die Person muss nicht zum Amt. :wink:

Danke für eure Antworten!

mh…kein Arbeitsvertrag? dann bist du eigentlich nicht wirklich angestellt und die Fristen währen gar nicht für dich bindend oder?!

Hallo,

doch, es kam zum Arbeitsvertrag durch stillschweigende Willenserklärung. Der Arbeitgeber nimmt die Arbeitskraft des Arbeitnehmers an, dadurch, dass er den Arbeitnehmer nicht aus seinen Räumen verweist. Und der Arbeitnehmer erkannt das Beschäftigungsverhältnis an, indem er regelmäßig seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Sollte der Arbeitgeber auch schon Arbeitsentgelt überwiesen haben, hat das das deutlichste Zeichen.

Grüße