Künstler: Gage bis 250 Eur steuerfrei?

Gilt die 250 Eur Freigrenze nur für Ausländer, oder auch für deutsche Künstler in Deutschland / im Ausland? Vielen Dank für die Hilfe.

Quelle: https://www.touring-artists.info/steuern/einkommensteuer/vorgehensweisen-und-verfahren/

Sonderfall: Freigrenze bis 250 Euro brutto

Eine Besonderheit bildet die Freigrenze für
Darbietungen. Bei einer Gage von bis zu 250 Euro brutto fällt keine
Einkommensteuer an: Der deutsche Gesetzgeber hat im EStG
geringe Gagen speziell für Darbietungen von der Besteuerung
ausgenommen: Bei einer Bruttogage von maximal 250 Euro je Darbietung
gilt ein Steuersatz von 0 %, also faktisch Steuerfreiheit.

Beispiel:
Wenn
eine Musikgruppe auftritt, ist die Gage nach Köpfen aufzuteilen, soweit
nichts anderes vereinbart wurde. Bei einer Bruttogage von 1000 Euro und
vier Künstler*innen erzielt damit jeder eine Bruttogage von 250 Euro,
die damit nicht besteuert wird.

Die Besteuerung von Künstlern, Sportlern etc. durch den Abzug von 15% von der Bruttogage in Verbindung mit der Freigrenze von 250,00€ gilt nur für beschränkt steuerpflichtige Künstler, das heißt für (die meisten) Steuerausländer.

Die Vorschrift ist auf unbeschränkt steuerpflichtige Personen (Inländer) nicht anzuwenden.

Die Anwendung der Abzugsbesteuerung obliegt übrigens nicht dem Künstler, sondern dem Schuldner der Vergütung, das ist im Regelfall entweder der Veranstalter oder gegebenenfalls der Agent, der dies im eigenen Interesse meistens restriktiv auslegt, da er bei Schlampereien für die Steuer haftet.

Sollte der Künstler jedoch mit seinen Einkünften im Jahr unter 410€ bleiben und sonst nur nichtselbständige Einkünfte haben, bleiben seine Einkünfte aus dieser Tätigkeit trotzdem steuerfrei. In seine Erklärung müsste der Künstler diese Einkünfte jedoch aufnehmen, bzw. bei einer Gruppe wäre eine Feststellungserklärung für die Gruppe einzureichen.

Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht an, sondern auf die unbeschränkte Steuerpflicht, die z.B. bei Innehaben eines deutschen Wohnsitzes oder bei ständigem Aufenthalt in Deutschland entsteht.