Künstlersozialkasse und gewerbliche Rechnungen?

Hallo,

zunächst möchte ich einmal kurz meinen Status beschreiben:

Ich bin seit Februar 2017 als freiberuflicher 3D- und Mediendesigner tätig. Zudem bin ich mit diesem Berufsprofil in der Künstlersozialkasse aufgenommen.

Im Normalfall stelle ich meinen Kunden meine Designer- und damit künstlerische Tätigkeit in Rechnung. Soweit alles kein Problem. In manchen Fällen allerdings wird zusätzlich von den Kunden angefragt diese Tätigkeit auf meinem eigenen Computer mit eigener Spezialsoftware anzubieten. Dann führe ich den Job entweder aus dem Heimbüro aus oder ich bringe meinen Computer und sonstige Geräte zum Kunden und arbeite von dort. Entsprechend höher ist dann mein Tagessatz. Soweit auch kein Problem - habe ich jetzt schon diverse Male gemacht.

Nun allerdings zu meiner Frage: Mein letzter Auftrag mit eben dieser Konstellation - also Nutzung von eigener Hard- und Software - zieht nun die Bitte seitens des Kunden nach sich, meine Designer-Tätigkeit separat von der Technik zu berechnen. Mein Kunde muss dementsprechend keine KSK-Beiträge auf die Rechnung mit der Technik stellen, sondern nur auf die Designer-Rechnung.

Ich frage mich nun welche Probleme sich dadurch für mich ergeben können. In meiner Auffassung ist eine derartige Rechnung über Vermietung von Hard- und Software eine gewerbliche Rechnung und entspricht nicht meinem Status als freiberuflicher Designer/Künstler. Ich gehe nicht davon aus, dass diese Art von Rechnungen einen wirklich erheblichen Teil meines jährlichen Umsatzes ausmachen werden - im Gegenteil, es wird eher eine Ausnahme sein. Trotzdem frage ich mich, ob ich damit riskiere vom Finanzamt als gewerblicher Selbständiger eingestuft werden zu können, bzw. Ärger mit der KSK zu bekommen. Die Frage ist weiterhin an welcher Stelle eine derartige Rechnung überhaupt auffallen könnte? Seitens des Finanzamtes ja vermutlich nur im Falle einer Betriebsprüfung. Die KSK hingegen interessieren ja nur jährliche Umsatzprognosen und erwarten keine Aufschlüsselung der Umsätze. Wie gehe ich rechtlich und steuerlich korrekt damit um?

Danke für Hilfe…

Tim

Aber die Technik brauchst du doch, um die Sachen zu erstellen? Insgesamt eine knifflige Situation. Allerdings sprechen wir hier von 4,8% von der Auftragssumme. Nicht soooo viel.
Ruf doch bei der KSK an, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein.
Zur freiberuflichen Tätigkeit: Ich kann mir nicht vorstellen, dass durch eine gewerbliche Rechnung dein Status als Freiberufler flöten geht. Und, wie du schon richtig anmerkst, das würde bei einer Betriebsprüfung rauskommen. Es gibt die Möglichkeit, bei den Finanzämtern eine kostenpflichtige verbindliche Auskunft zu beantragen. Wenn du dir unsicher bist, empfehle ich diese Ausgabe.

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