An alle KSK-Experten, ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann: Bin über die KSK als Übersetzer versichert. Leider macht die KSK ja den Unterschied, dass sie Übersetzer nur anerkennt, wenn die Übersetzertätigkeit publizistischer Art ist. Bei mir trifft das bei den meisten Texten zu, ab und zu bearbeite ich aber auch in geringfügigem Maße Urkunden u. ä. Texte, die nicht publizistisch sind. Muss ich das bei der KSK als nicht-publizistische Nebeneinnahmen aus selbst. Tätigkeit aufführen? Und was ist dann mit der Steuererklärung und der Gewinn-/Verlustermittlung, die man der KSK als Nachweis vorlegen muss? Müssen die Einnahmen da auch separat erfasst werden? Macht mir das Finanzamt dann nicht Ärger, weil es denen im Gegensatz zur KSK ja wurscht sein dürfte, ob der Textauftrag, für den ich Geld eingenommen habe, nun publizistisch war oder nicht? Kann man theoretisch beim Finanzamt überhaut nicht steuerpflichtige Einnahmen aus selbst. Tätigkeit haben, wenn man im Hauptberuf auch selbständig ist? Oder ist es egal, wenn bei der Steuerklärung alle Einnahmen erfasst sind, bei der KSK aber ein Teil davon als nicht-publizistisch und somit nicht sozialversicherungspflichtig angegeben werden?