Hallo Juliane,
bei Honorartätigkeit wird im Allgemeinen eine Leistung bezahlt, soll heißen: Dem Auftraggeber ist es, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, egal, wieviel Vorbereitung in Geld und Zeit es dem Auftragnehmer kostet, seinen Vertrag zu erfüllen. Der Auftraggeber erwartet lediglich die Erbringung einer vereinbarten Leistung. Sie können Ihre betrieblichen Kosten also nur über das vereinbarte Stundenhonorar erwirtschaften, soll wiederum heißen: In aller Regel keine Rechnungstellung von Vor- oder Nachbereitungszeiten sondern entsprechende Kalkulierung des Stundensatzes. Dieser muss bei aufwendigen Vorbereitungen entsprechend höher liegen. Allerdings sollten Sie unbedingt abklären, wie gegebenenfalls Materialkosten verrechnet bzw. erstattet werden.
Wenn Sie als Team engagiert werden, also eigene Mitarbeiter mitbringen, stellt sich die Frage, ob Sie für ein „Endprodukt“ honoriert werden oder für einen fortdauernden Prozess. Im ersten Fall würden Sie eine Gesamtkalkulation vornehmen, inkl. aller Kosten, Honorare usw. Im zweiten Fall müssten Sie gesonderte Honorare für Ihre Mitarbeiter einfordern.
Noch ein Satz zu Ihrem Diplom: Wenn Sie Ihren Honorarvorschlag machen, sollten Sie bedenken, dass ein ausdrücklicher Verweis auf Ihre Ausbildung auch ziemlich defensiv verstanden werden könnte (also als eine Art Rechtfertigung). Sie sollten vielleicht in Erwägung ziehen, das Ganze mit Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein anzugehen. Ihre Qualifikation geht sicherlich auch aus Ihren Unterlagen hervor.
Mit freundlichen Grüßen,
Eckhard Schwarzenberger