Ich habe am 16.11.2010 ,also vor 4 Tagen, einen gebrauchten Pkw ,Citroen Berlingo 1,6 16V mit 120888 km, von einem Autohändler gekauft. Heute ,nach 568 ! gefahrenen Kilometern, hat sich die Kupplung verabschiedet Da beim Googeln mehrfach unterschiedliche Meinungen zum Thema Kupplung = Gewährleistungsmangel zu finden waren ,und auch niemand das Problem schon nach so kurzer Zeit hatte (anscheinend) dachte ich mir , ich frage hier noch einmal direkt nach ob das jetzt in die gesetzliche Gewährleistung fällt oder nicht … Ich bedanke mich schon im Vorhinein für die hoffentlich zahlreichen und aussagekräftigen Antworten !!!
Mfg Mona
Hallo Mona,
nach dem Gesetz über die Sachmangelhaftung müsste der Händler, wenn er nicht zahlen will, beweisen, dass der Schaden bei der Auslieferung des Fahrzeuges nicht vorhanden war.Da es sich bei der Kupplung jedoch um ein Verschleißteil handelt ist jetzt die Frage was an der Kupplung defekt ist.Bei jedem anderen Teil wie z.B. Lichtmaschine, Anlasser usw. würdest Du recht bekommen. Zu Verschleißteilen gibt es unterschiedliche Gerichtsurteile.Außerdem ist noch wichtig wie alt der Wagen ist, hast Du den als Ersatzteilspender gekauft, wie lange hat er noch TÜV? Ich glaube, dass Du in diesem Fall ohne Rat eines, diesbezüglich erfahrenen, Anwaltes nicht auskommst.Wenn Du eine Rechtschutz hast ist es einfach, wenn Du richtig im ADAC bist auch. Wenn nicht würde ich mit den konkreten Fakten eine Verbraucherberatung aufsuchen.Dies ist kein Fall, welcher von vornherein eindeutige Schlüsse zulässt.
MfG
Wolfgang
Hallo,
Du gehst an die Sache falsch heran.
Grundsätzlich ist ALLES von der Gewährleistung abgedeckt, auch Verschleißteile wie Kupplungen.
Aber: Es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre, also die Zeit der Gewährleistung halten muss. Dem ist aber nicht so.
Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu ÜBERGEBEN. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer. Ebenso muss der Käufer beweisen, dass der vorliegende Defekt überhaupt auf einen Sachmangel und nicht etwa Fehlgebrauch, Verschleiß o.ä. zurück zu führen ist.
Es kommt also auch auf den Defekt selbst an.
Gruß
S.J.
Also, der Wagen ist von Feb. 2002 und hat gerade am 11.11.2010 neu Tüv für 2 Jahre bekommen. Ich habe ihn als „Fahrwagen“ für unsere Familie gekauft! Für 3150 €.
Hallo,
also,- ich kann keine 100% Antwort geben,- allerdings muss ein Händler eine Gebrauchtwagengarantie geben. Diese müsste Meiner Meinung nach auch für die Kupplung gelten. Ich habe mal vor einiger Zeit einen VW gekauft von privat - habe dann gemerkt das das Schiebedach defekt war ( es regnente rein) lt. KV ohne Mängel… Das Ganze gin vor Gericht und der VK musste das Dach ersetzten da er nicht " ohne Ausschluss von Garantie " reinschrieb. Also denk ich doch das du - ja vom Händler gekauft mit Garantie - die Kupplung ersetzt bekommen musst.
Viel Glück - drück dir die Daumen.
Mfg M. Martin
Also, der Wagen ist von Feb. 2002 und hat gerade am 11.11.2010
neu Tüv für 2 Jahre bekommen. Ich habe ihn als „Fahrwagen“ für
unsere Familie gekauft! Für 3150 €.
Hallo,
also wenn der Händler den TÜV gemacht hat kann er zumindest nicht behaupten Dir den Wagen als Ersatzteilspender o.ä verkauft zu haben. Trotzdem, wenn er sich steif stellt wird Dir nur Rechtshilfe nützen, sonst wartest Du bis Du schwarz bist.
Gruss
Wolfgang
Lieben Dank an Alle für die schnellen und aussagekräftigen Antwoten !!!
Ich habe da auch etwas Positives zu berichten. Der Händler hat ,nachdem ich ihm telefonisch das Problem geschildert habe, das Auto gleich gestern Morgen abholen lassen. Er hat es dann direkt in die Werkstatt ,mit der er zusammen arbeitet bringen lassen, und wird (auf seine Kosten) eine neue Kupplung einbauen lassen. Höchstwahrscheinlich (ich will’s hoffen) bekomme ich den Wagen schon heute Abend oder spätestens Morgen zurück. Er wird mir sogar wieder gebracht. (Was ja bei 60-70 km für einen Weg vielleicht auch nicht selbstverständlich ist.) Ich muß sagen, so einen kulanten Autohändler findet man selten (bis gar nicht). Also,wenn die ganze Angelegenheit weiterhin so unbürokratisch abläuft, kann ich nur sagen alle Daumen hoch für den Autohandel Osmani, Ahaus !!! (Da darf man dann doch schon mal ein bißchen Schleichwerbung machen, oder ?)
Endlich mal jemand der ein Feetback gibt, viel Erfolg, danke.
Gruss
Wolfgang
hallo mona,
bei dem thema pkw bin ich leider raus. viel glück trotzdem
candy**66
So, da bin ich wieder.
Folgender Stand ist der Aktuelle :
Am Montag den 22.10.2010, wurde das Auto von dem Autohändler bei mir zu Hause mit einem Trailer abgeholt. Am nächsten Tag bekam ich einen Anruf, das nicht die Kupplung komplett kaputt gewesen sei, sondern lediglich das Kupplungsseil. Man würde ein neues einbauen und mir den Wagen am 24.10.2010 wiederbringen …
Gesagt, getan. Am 24.10.2010 hatte ich also mein repariertes Auto nachmittags um 15:30-16:00 Uhr zurück. An diesem Tag fuhr ich nur kurz in den nächsten Ort zum Einkaufen. Irgendwie war es aber leider nur ganz geringfügig besser mit der Kupplung (bildete ich mir zumindest ein). Am nächsten Tag dann hatte ich einen Termin bei einem Reifenhändler, weil ich ja noch mit Sommerreifen durch die Gegend fuhr ,die auch schon vom Tüv bemängelt worden waren. Als ich dann die neue Reifen aufgezogen bekommen hatte, fragte ich den guten Mann von der Reifenfirma ob ihm vielleicht etwas an der Kupplung auf gefallen wäre. Er bejahte dies ,was mich nicht sonderlich überraschte … Also, ich von dem Hof des Reifenhändlers runter und wollte eigentlich direkt nach Hause um den netten Autohändler noch mal an zu rufen. Aber , weit kam ich nicht
Von Minute zu Minute wurde das Schalten wieder immer schwerer. Da ich fast 25 km für den Weg gebraucht hätte, entschloß ich mich doch lieber mal zu einem niedergelassenen Autohändler meiner Automarke zu fahren (war auch bedeutend näher) und dort mal zu fragen was die so von meiner Kupplung halten … Das tat der gute Mann dort dann netter Weise auch sofort und er hat schon fast die Hände über dem Kopf zusammen geschlagen, als er nur das Auto rückwärts aus der Parklücke fuhr. Er stellte dann noch etwas an dem Kupplungspedal ein und so wurde zumindest der Weg des Pedals etwas weiter. Mehr konnte er in dem Moment wohl auch nicht für mich tun.
Ich kam also an diesem Tag wenigstens ohne größere Probleme nach Hause. Als ich dann von zu Hause aus den Autohändler wieder anrief und diesem mitteilte das sich an meinem Auto nicht wirklich viel verändert hätte, und ich mittlerweile echt wohl ziemlich sauer wäre sagte man mir ,nachdem die Leute mit bekommen hatten daß das Fahrzeug „zur Zeit“ fährt, ich solle den Wagen doch am nächsten Morgen noch einmal vorbei bringen, und man würde jetzt auf jeden Fall die Kupplung wechseln. Ich also am nächsten Morgen in aller Herrgottsfrühe ,in der Hoffnung das ich nicht so viel kuppeln muß (und weil der gute Mann mir gesagt hat, wenn ich den Wagen früh bringe, krieg ich ihn auch garantiert schon Abends wieder) wenn die Strassen noch leer sind zum 60-70 km entfernten Autohändler gefahren. Das Auto dort hingestellt und ein freundlicher Mitarbeiter fuhr mich dann nach Hause. Als ich am Abend um 17:30 Uhr noch immer nichts von dem Händler gehört hatte ,rief ich dort an und erkundigte mich nach meinem Auto. Mann hätte es heute nicht geschafft, wurde mir mitgeteilt, aber man würde mir AUF JEDEN FALL am nächsten Tag um ca. 11 Uhr das Auto bringen. Nun ja, heute ist dieser „nächste Tag“ und es ist 17:00 Uhr. Mein Auto steht nach wie vor in der Werkstatt und auf erneute Nachfrage hin, sagte man mir ,um 15:30 Uhr, das es wohl doch nicht die Kupplung gewesen sei, sondern NUR ein falsches Kupplungsseil (Kupplung ist trotzdem gewechselt worden, es fiel dem KFZ Meister wohl erst auf nachdem das Auto sich immer noch nicht besser schalten ließ nach dem Wechsel). Man wolle mich ca. in einer halben Stunde wieder anrufen und Bescheid geben! Den gesamten heutigen Tag ,einschließlich der Zeit jetzt seit 15:30 Uhr, hat es niemand für nötig erachtet mich mal auf dem Laufenden zu halten, was mit dem Auto nun los ist. Ich weiß jetzt immer noch nicht ob das Auto nun repariert ist oder nicht und ebenso wenig ob ich den Wagen wann zurück bekomme… DERZEITIGER STAND DER DINGE
ICH MELD MICH ABER WIEDER !
Hallo,
Du gehst an die Sache falsch heran.
Grundsätzlich ist ALLES von der Gewährleistung abgedeckt, auch
Verschleißteile wie Kupplungen.Aber: Es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach
Gesetz zwei Jahre, also die Zeit der Gewährleistung halten
muss. Dem ist aber nicht so.
Habe ich nicht behauptet und würde ich auch nicht erwarten! Aber ich erwarte schon das ein Auto länger als 4 Tage hält ! Oder ist das zu viel verlangt ?
Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den
Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu ÜBERGEBEN. Keinesfalls ist
der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache
eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR.
nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate
Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu
reklamieren. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei
Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer.
Nach dem „neuen“ Gesetz im ersten halben Jahr doch umgekehrt, oder nicht ???
Ebenso muss
der Käufer beweisen, dass der vorliegende Defekt überhaupt auf
einen Sachmangel und nicht etwa Fehlgebrauch, Verschleiß o.ä.
zurück zu führen ist.Es kommt also auch auf den Defekt selbst an.
Nach 4 Tagen ? Na, so schlecht fahr ich auch nicht …
Gruß
S.J.
Vielen lieben Dank für deinen Beitrag "!
Mfg Mona
Hallo,
reklamieren. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei
Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer.Nach dem „neuen“ Gesetz im ersten halben Jahr doch umgekehrt,
oder nicht ???
Nein. Auch so eine urbane Legende…
Ebenso muss
der Käufer beweisen, dass der vorliegende Defekt überhaupt auf
einen Sachmangel und nicht etwa Fehlgebrauch, Verschleiß o.ä.
zurück zu führen ist.Es kommt also auch auf den Defekt selbst an.
Nach 4 Tagen ? Na, so schlecht fahr ich auch nicht …
Was zu beweisen wäre.
Der BGH hat dazu längst ein Grundsatzurteil gefällt:
http://www.lrz.de/~Lorenz/urteile/viiizr329_03.htm
Kurzum: In dem Urteil geht es genau um die Frage, ob ein Defekt auf einem Sachmangel oder auf den Gebrauch beruht. Allein schon die theoretische Möglichkeit, dass der Schaden auf etwas anderes als einen Sachmangel zurückzuführen ist, hat hier dazu geführt, dass der Käufer keine Ansprüche geltend machen konnte.
Das ist auch nur logisch. Sonst könnte man in den ersten 6 Monaten nur mit durchdrehenden Reifen herum fahren, dann die abgefahrenen Reifen bemängeln und der Verkäufer müsste beweisen, dass die Reifen bei Übergabe okay wären. Das ist aber nicht Sinn des Gesetzes. Man sollte hier einfach zwischen Defekt und Sachmangel unterscheiden. Das sind zwei völlig unterschiedliche Begrifflichkeiten.
Gruß
S.J.